Nichts ist ärgerlicher, als wenn sich der vermeintliche Riesenknüller als Fehlinfo entpuppt. Spreewild- und politikorange-Redakteurin Janna Kühne war dabei, als Gregor Landwehr auf den Jugendmedientagen 2019 durch den Dschungel der Möglichkeiten und Grenzen des Recherchierens führte.
Die Do’s und Dont’s des Recherchierens „If your mother says she loves you – check it out“. So steht es zumindest auf dem Schreibtisch eines bekannten US-Journalisten. Skepsis und Misstrauen – genau das sind die besten Freunde des Journalisten. Gregor Landwehr führte in seinem Workshop durch den Dschungel der Möglichkeiten und Grenzen des Recherchierens. Ein bisschen fühlte man sich wie ein Privatdetektiv auf geheimer Mission. Dass IP-Adressen zu lokalisieren, Nicknames mit ein paar Kniffen zu enttarnen und Videoquellen zurückverfolgen keinesfalls nur auf die To-Do-Liste eines Hackers, sondern die eines Journalisten gehören, war wohl die größte Überraschung der Veranstaltung. Rechtliche Grundlagen Das Wichtigste in Kürze: Die fundierte Recherche für einen Artikel ist die Basis für jede Berichterstattung und kann nie gründlich genug sein. Nichts ist ärgerlicher, als wenn sich der vermeintliche Riesenknüller als Fehlinfo entpuppt. Oberste Priorität hat dabei die objektive Genauigkeit. Bevor es dann so richtig mit der Recherche losgeht empfiehlt es sich, eine Liste mit möglichen Quellen zu machen, einen Recherche-Plan zu erstellen und die Ergebnisse zur Absicherung gut zu dokumentieren. An seine Infos gelangt der Journalist über Quellen erster Hand – meistens Personen – oder Quellen zweiter Hand, sprich Dokumente, Artikel oder Gutachten. Zugegeben, als es mit den rechtlichen Grundlagen losging wurde es ziemlich kompliziert. Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht sind die drei großen Spielverderber. Natürlich darf auch der Schutz der häuslichen Sphäre und des persönlichen Lebensbereichs nicht verletzt werden. Mindestens genauso interessant wie die Einschränkungen waren aber die Möglichkeiten, beispielsweise das Auskunftsrecht. Bundes‑, Landes- und Kommunalbehörden sowie sämtliche staatliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, dem Journalist Auskünfte zu erteilen. Wenn man abgewimmelt wird ist es also gut, seine Rechte zu kennen. Der einzige Nachteil bei der Sache: Die Behörden dürfen sich die Form der Auskunft aussuchen, und das Prozedere kann sich gut und gerne mal über mehrere Wochen hinziehen. Das Ganze schriftlich abzuwickeln ist immer eine gute Idee, weil so keine Information verloren geht.
Foto: Jugendpresse Deutschland/Annkathrin Weis
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