Wahl­recht ab 16 ist notwendig

Datum
29. Oktober 2020
Autor*in
Désirée Lengert
Themen
#politischkritischjung 2020 #Wahlen
Wahlalter_16_Désirée_Lengert_pexels.com

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Foto: Element5 Digital / pexels.com

Am 13.09.20 waren Kommu­nal­wahlen in NRW. poli­ti­ko­range-Redak­teurin Désirée Lengert findet, dass das Wahl­recht ab 16 auch bei Landtags‑, Bundes­tags- und Euro­pa­wahlen gelten sollte.

Die Reife der 16-Jährigen

Mit 16 sind junge Leute, die gerade ihren Real­schul­ab­schluss machen, laut der Gesell­schaft in der Lage, zu entscheiden, was sie bis zu ihrer Rente machen wollen. Wollen sie eine Ausbil­dung machen? Wenn ja, welche? Oder wollen sie doch lieber noch ihr Abitur machen? Das sind Entschei­dungen, die sie die nächsten 50 Jahre lang begleiten werden. Und dann dürfen sie meis­tens noch nicht einmal wählen gehen und entscheiden, wie ihr Land in den nächsten vier Jahren aussehen wird? Unter welchen Bedin­gungen sie über­haupt leben und arbeiten wollen? Ob es für sie einen höheren Mindest­lohn geben soll oder nicht? Das klingt meiner Meinung nach völlig absurd.

Doch auch einige Jugend­or­ga­ni­sa­tionen scheinen das so zu sehen. So fordert zum Beispiel die Junge Alter­na­tive Hessen in einem Insta­gram-Post, dass es kein Wahl­recht ab 16 geben sollte. Begrün­dung: Junge, poli­tisch beson­ders inter­es­sierte Bürger können sich bereits enga­gieren, indem sie einer Partei und ihrer Jugend­or­ga­ni­sa­tion beitreten. Aller­dings kann man nicht davon ausgehen, dass der Groß­teil der 16-Jährigen in der Lage ist, sich selbst eine poli­ti­sche Meinung anzu­eignen.“

Ja, ist klar, wenn ich als 16-jährige Person einer Partei beitrete, muss ich mich ja auch gar nicht mit ihren poli­ti­schen Grund­sätzen ausein­an­der­setzen und iden­ti­fi­zieren.

Doch, eigent­lich muss ich das. Und muss ich das nicht auch, wenn ich zum Wahl­lokal gehe und dort einer Partei meine Stimme gebe? Demnach müssten wählen gehen und einer Partei beitreten in dieser Hinsicht gar nicht so unter­schied­lich sein. Der Unter­schied ist, dass man allen Parteien und ihren Jugend­par­teien (ja, auch der Jungen Alter­na­tive Hessen) mit 16 auf jeden Fall beitreten kann… wählen kann man sie aller­dings noch nicht.

Das Poli­ti­sche in jeder Gene­ra­tion

Außerdem gibt es in jeder Gene­ra­tion Menschen, die nicht in der Lage sind, sich eine poli­ti­sche Meinung anzu­eignen oder sie sich nicht aneignen wollen. Und dann gibt es diese Leute, die eine Partei wählen, weil sie sie schon immer gewählt haben. Dabei achten sie gar nicht mehr richtig auf die Wahl­pro­gramme. Die sind dann ja auch in Teilen unin­for­miert. Spricht man denen das Wahl­recht ab? Nein, weil sie ja über 18 sind. Die poli­ti­sche Reife ist also kein guter Grund, Menschen das Wahl­recht zu verwehren. Außerdem besteht die Chance, dass sich die Leute mehr über Politik infor­mieren, wenn Wahlen anstehen. Das habe ich in meinem Freun­des­kreis zumin­dest mitbe­kommen. Menschen werden beim Shoppen in der Stadt auf die Info­stände aufmerksam oder sehen die Werbung auf Social Media. Das alles kann ihr Inter­esse wecken und sie anregen, sich zu infor­mieren.

Auch eine Studie des Otto-Suhr-Insti­tutes für Poli­tik­wis­sen­schaft der Freien Univer­sität Berlin äußert sich positiv zum Wahl­recht ab 16. In dieser stellen die beiden Poli­tik­wis­sen­schaftler Thorsten Faas und Arndt Leininger fest, dass es wenige Argu­mente gibt, die gegen eine Absen­kung des Wahl­al­ters auf 16 spre­chen. Ein Beispiel dafür sind auch die Kommu­nal­wahlen in 11 Bundes­län­dern und die Land­tags­wahlen in 4 Bundes­län­dern. Dort dürfen die Wähler*innen bereits mit 16 wählen – und die Welt ist davon auch noch nicht unter­ge­gangen.

Dieser Beitrag ist im Rahmen eines gemein­samen Projekts von sagwas​.net und poli​ti​ko​range​.de entstanden.


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