Sind wir über­haupt wichtig?

Datum
28. September 2021
Autor*in
Tobias Pilz
Themen
#mvwahl21 #Politik
Drei Jugendliche in orangenen T-Shirts.

Drei Jugendliche in orangenen T-Shirts.

Foto: Wander Fleur / Unsplash

Kinder- und Jugend­be­tei­li­gung in Meck­len­burg-Vorpom­mern exis­tiert nicht. Was jetzt kommen muss ist ein Jugend­mit­wir­kungs­ge­setz und das Wahl­recht ab 16! Ein Kommentar von Tobias Pilz.

Zwei mit einem Haargumme zusammengebundene Hände mit der Aufschrift: "our lives are in your hands".

Für mehr Mitwirkungsrechte junger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern! I Foto: Paddy O Sullivan / Unsplash

Bisher beruht bei der Kinder- und Jugend­be­tei­li­gung in Meck­len­burg-Vorpom­mern vieles auf der Eigen­in­itia­tive der Kommunen und einzelner Personen. Auch bei diesem Thema wird bei Land­tags­wahlen viel verspro­chen, das dann aber in der Legis­la­tur­pe­riode nicht ange­gangen wird. Die Wahl­alter-Korrektur auf 16 Jahren wurde 2016 schon von der SPD im Wahl­pro­gramm verspro­chen. Doch leider ist die Partei, die seit 1998 die Regie­rungen in Meck­len­burg-Vorpom­mern stellt, diesen Punkt nicht mal ange­gangen. MV tut gut“ so der Slogan des Bundes­lands im Norden, aber anschei­nend tut MV der Kinder- und Jugend­be­tei­li­gung nicht so gut.

Dabei könnte es doch so viel besser sein: Ein Jugend­mit­wir­kungs­ge­setz, das Jugend­be­tei­li­gung und Jugend­mit­wir­kung gesetz­lich veran­kert. Der Scherz dabei: seit knapp über zehn Jahren gibt es ein Senio­ren­mit­wir­kungs­ge­setz in Meck­len­burg-Vorpom­mern. Seit 2010 werden die Stimmen der Senior*innen bei der Durch­füh­rung von Planungen und Vorhaben ange­hört und sie betei­ligt. So geht Bürger*innenbeteiligung! Wieso nicht auch für die jüngere Gene­ra­tion?

Bran­den­burg, Baden-Würt­tem­berg, Schleswig-Holstein und weitere Bundes­länder betei­ligen junge Menschen bereits und haben dafür landes­weite Stan­dards gesetzt. Viele Kommunen in Meck­len­burg-Vorpom­mern wollen Jugend­mit­wir­kung. In Städten und Gemeinden gibt es daher auch schon exis­tie­rende Betei­li­gungs­mög­lich­keiten, wie Jugend­bei­räte und Jugend­an­hö­rungen. Leider exis­tieren landes­weit keine einheit­li­chen Möglich­keiten und diese ungleiche Vertei­lung der Mitwir­kungs­rechte darf nicht bleiben!

Wie wahr­schein­lich ist so ein Gesetz in der kommenden Legis­latur? Von den sechs Parteien im Landtag spre­chen sich die Grünen, die FDP und die Linke für ein solches Gesetz aus. Die SPD hält es für wichtig, hat es aber nicht auf ihrer Prio­ri­tä­ten­liste und spricht nur von einem Jugend­be­tei­li­gungs­ge­setz. Zwischen Betei­li­gung und Mitwir­kung liegen aber im Zweifel große Unter­schiede. Der bishe­rige Koali­ti­ons­partner CDU hat ein Jugend­mit­wir­kungs­ge­setz nicht mal im Wahl­pro­gramm und auch keine entspre­chenden Beschlüsse vorzu­weisen. Damit ist die CDU aber immer noch besser als die AfD, die sich in Unkenntnis über jegliche Mitwir­kungs­mög­lich­keiten und Geset­zes­vor­schläge hüllt.

Es scheint, als wären Jugend­be­tei­li­gung und die Eigen­in­itia­tive Einzelner erwünscht, aber bloß keine gesetz­liche Veran­ke­rung. Kinder und Jugend­liche sollen nicht wirk­lich in der Kommune mitwirken, zumin­dest haben sich 30% der Wähler*innen mit der AfD und CDU strikt und mit den 40% der SPD halb dagegen entschieden. Viel­leicht endlich mal ein Anlass, das Wahl­recht zugunsten von 16 – 17-Jährigen zu refor­mieren? Die SPD, die Linke, die Grünen, die FDP wollen das Wahl­alter ab 16. Frau Schwesig, machen Sie es diese Legis­la­tur­pe­riode oder wird es wieder verschoben?

Kinder und Jugend­liche wollen gehört werden, sind poli­tisch versiert und sollten bei Vorhaben der Kommune mitwirken. Unsere junge Gene­ra­tion lebt auch in Zukunft in der eigenen Stadt und Kommune!


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