Geset­zes­prü­fung Jugend-Check

Datum
26. September 2018
Autor*in
Michelle Grebe
Thema
#Jugendstrategie19
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Gesetze werden laufend vorge­stellt, bespro­chen, geän­dert und verab­schiedet – doch wen inter­es­siert es eigent­lich, inwie­weit die junge Gene­ra­tion berück­sich­tigt wird? Das Kompe­tenz­zen­trum Jugend-Check hat ein Prüf- und Sensi­bi­li­sie­rungs­in­stru­ment entwi­ckelt, um beab­sich­tigte und nicht-beab­sich­tige Auswir­kungen auf die junge Gene­ra­tion heraus zu filtern. 

Leer­stelle Jugend­po­litik: Wieso wir einen Jugend-Check brau­chen? 

Es gibt Gesetze für Kinder und Gesetze für Erwach­sene. Kommis­sionen, Refe­rate und Minis­te­rien stellen dafür ihre Vorstel­lungen für neue Gesetze zusammen. Im Übrigen: Jugend ist nicht nur dort betroffen, wo auch Jugend im Titel steht“, betont Imma­nuel Benz vom Kompe­tenz­zen­trum Jugend-Check. Gesetze haben folg­lich oft Auswir­kungen auf junge Menschen, obwohl dies inhalt­lich nicht auf den ersten Blick deut­lich wird. Deswegen arbeitet das Kompe­tenz­zen­trum Jugend-Check daran, Auswir­kungen geplanter Geset­zes­vor­haben auf junge Menschen sichtbar zu machen und diese noch vor Geset­zes­be­schluss an poli­ti­sche Akteu­rinnen und Akteure weiter­zu­leiten. Andern­falls würden die Auswir­kungen unsichtbar bleiben.

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Immanuel Benz vom Kompetenzzentrum Jugend-Check

Wie funk­tio­niert der Jugend-Check? 

Bei jedem Geset­zes­ent­wurf gibt es zunächst eine vorge­schal­tete Vorprü­fung, die klärt, ob das Gesetz grund­sätz­lich Auswir­kungen auf die junge Gene­ra­tion hat. Im Haupt­prü­fungs­ver­fahren wird dann über­prüft, auf welche Lebens­be­reiche und Wirkungs­di­men­sionen sich das Gesetz auswirken würde. Die Auswir­kungen umfassen Lebens­be­reiche wie Familie, Frei­zeit, Politik und Gesell­schaft; inner­halb dieser Bereiche wird zudem die Wirk­di­men­sion betrachtet, das meint Betei­li­gung, Schutz, Gesund­heit, soziale Bezie­hungen und Mobi­lität.

Die Prüfung erfolgt inner­halb dieses Rasters, wird jedoch nicht mit einer einfa­chen Ja/Nein“-Abhakliste voll­zogen, sondern präzise in einem Gutachten formu­liert. Dabei wird zunächst diffe­ren­ziert, welche Jugend­li­chen gemeint sind: Schü­le­rinnen und Schüler, Studie­rende oder Azubis? Das Prüfungs­gut­achten ist dabei jedoch keine jugend­po­li­ti­sche Wertung, sondern stellt nur Hypo­thesen auf, welche mögli­chen Auswir­kungen eintreten könnten.

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Jugend-Check vor Ort

So ist beispiels­weise bei Geset­zes­vor­haben die Einrich­tung eines Sonder­topfes zu Digi­tale Infra­struktur‘ vorge­sehen sowie der Glas­faser-Ausbau im länd­li­chen Raum. Im Jugend-Check hat sich außerdem noch heraus­kris­tal­li­siert, dass für die junge Gene­ra­tion eine digi­tale Vernet­zung eine der Haupt­vor­aus­set­zungen für gesell­schaft­liche Teil­habe und soziale Bezie­hungen darstellt. Außerdem ist sie Grund­vor­aus­set­zung für das Erlernen wich­tiger Medi­en­kom­pe­tenzen.

Was passiert nach dem Jugend-Check?

Das Fami­li­en­mi­nis­te­rium leitet das Gutachten an die anderen Minis­te­rien weiter, so ist es in der Haus­an­ord­nung veran­kert. Zusätz­lich werden die Prüfungs­er­geb­nisse auf der Jugend-Check-Website öffent­lich zur Verfü­gung gestellt. Der Jugend-Check ist kein Betei­li­gungs­format, wurde jedoch mit Jugend­li­chen zusammen entwi­ckelt und aktua­li­siert. Hier könnt ihr euch selbst einmal test­weise durch den Jugend-Check klicken.

Jugend-Check: Was bringt das? 

Seit April 2018 wurden insge­samt 63 Geset­zes­vor­haben geprüft und davon 18 dem Jugend-Check unter­zogen. Die rest­li­chen Vorhaben hatten keine Rele­vanz für die junge Gene­ra­tion oder das Kompe­tenz­zen­trum konnte keinen Jugend-Check durch­führen, da die Minis­te­rien die Geset­zes­ent­würfe nicht recht­zeitig veröf­fent­lichten. Eigent­lich haben sich seit der letzten Legis­la­tur­pe­riode alle Minis­te­rien dazu verpflichtet, die Entwürfe im Status des Refe­ren­ten­ent­wurfs auf ihre Webseiten zu stellen. Das klappt teil­weise gut und teil­weise auch nicht“, so eine Spre­cherin des Kompe­tenz­zen­trums.

Im Schnitt wird eine Woche für einen Jugend-Check benö­tigt. Die 18 bisher durch­ge­führten Prüfungen wurden bereits an acht Minis­te­rien weiter­ge­geben. Dies verdeut­licht umso mehr, dass viele Gesetze Auswir­kungen auf die junge Gene­ra­tion haben – eine Prüfung also lohnt.

Wieso gibt es den Jugend-Check erst jetzt?

Dennoch stellt sich die Frage, wieso es das Prüfungs­in­stru­ment Jugend-Check erst seit so kurzer Zeit (August 2017) gibt? So ist beispiels­weise das Gender-Main­strea­ming, das Auswir­kungen auf die Gleich­stel­lung von Frauen und von Männern unter­su­chen, seit 2000 in der Geschäfts­ord­nung der Bundes­mi­nis­te­rien veran­kert. Der Demo­grafie-Check, der Auswir­kungen auf folgende Gene­ra­tionen prüft, exisi­tert seit 2014. Nur die Auswir­kungen von Gesetzen auf die Jugend wurde vor dem Jugend-Check nicht über­prüft. Ein Wunsch für die Zukunft: Auf dass die Jugend­po­litik keine Leer­stelle mehr bleibt und sich fest in die Köpfen der poli­ti­schen Akteu­rinnen und Akteuren veran­kern. Der Jugend-Check trägt einen großen Teil dazu bei.


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