Wo würdest du dich beschweren gehen?

Datum
27. November 2016
Autor*in
Clara List
Thema
#up2youth 2016

An der Umset­zung der UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion in Deutsch­land wird gear­beitet. Aller­dings gibt es zu wenige Beschwer­de­stellen für Kinder­rechts­ver­let­zungen. In dem Work­shop UN-Menschen­rechte – mehr Schein als Sein?“ spricht Claudia Kittel mit Teil­neh­menden über dieses Problem. 

Man muss als Kind erstmal wissen, dass man Rechte hat“, sagt Claudia Kittel, die Leiterin der Moni­to­ring­stelle der UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion. Sie veran­staltet auf der YouthCon in Bonn den Work­shop UN Menschen­rechte – mehr Schein als Sein?“. Im Vorder­grund des Work­shops steht die Frage, inwie­fern die Konven­tion in Deutsch­land umge­setzt wird.

In der UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion sind Schutz‑, Versor­gungs- und Betei­li­gungs­rechte von Kindern fest­ge­halten. Im Zentrum der Konven­tion steht die Aner­ken­nung von Kindern als Träger der Menschen­rechte. 184 Staaten rati­fi­zierten diesen Vertrag. Seit November 2015 gibt es in Deutsch­land eine Moni­to­ring­stelle, welche die Umset­zung der UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion auf natio­naler Ebene unab­hängig bewa­chen und beob­achten soll. Viele der Teil­neh­menden am Work­shop sind bereits in der Grund­schule mit dem Begriff Kinder­recht in Kontakt gekommen. Gegen das Recht auf Lehr­mittel ohne extra Bezah­lung in Schulen wurde jedoch nahezu überall verstoßen. Uns wurden nur Atlanten gestellt, den Rest der Lehr­bü­cher mussten wir kaufen“, berichtet eine Teil­neh­mende. Dabei hat sich der Staat mit der Rati­fi­zie­rung des Vertrages dazu verpflichtet, einen Zugang zu Lehr­mit­teln ohne Bezah­lung zu gewähren. 

Bei der Umset­zung hapert es noch

Doch so einfach wie die Gespräche über Kinder­rechte ist die Verwirk­li­chung nicht. Ein großes Manko sind die Beschwer­de­stellen. Wo bitte geht ein Kind bei einer Rechts­ver­let­zung hin?“, meint Kittel an. Die Teil­neh­menden des Work­shops sammeln gemeinsam verschie­dene Ideen. Es fallen Begriffe wie Vertrau­ens­lehrer und ‑lehre­rinnen, Sorgen­te­lefon, Gericht und Jugendamt. Auch die Errich­tung eines Kinder­amtes wird vorge­schlagen. Ich finde ein Gericht als Beschwer­de­stelle reali­täts­fern. Wenn ein Kind sich gegen seine Eltern wehren möchte, erscheint mir dieser Weg unmög­lich ohne Hilfe der Erzie­hungs­be­rech­tigten“, äußert ein Teil­nehmer seine Bedenken.

Die Grund­sätze der Beschwer­de­stellen sind leichte Zugäng­lich­keit, Unab­hän­gig­keit und Parti­zi­pa­tion. Die Vorrei­ter­rolle über­nimmt Groß­bri­tan­nien, denn dort hat jede jugend­liche Einrich­tung eine Ansprech­person für die Sorgen der jungen Menschen. Auch die skan­di­na­vi­schen Länder sind weit vorne. Das Fazit des Work­shops: Deutsch­land hat noch einiges auf zu holen.


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