Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern

Was wäre, wenn die AfD in MV regieren würde? 4 Programm­punkte im Fakten­check

Datum
24. September 2026
Autor*in
Julian Konowalow
Thema
#LTWMV26
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Pexels / Markus Winkler

Die AfD in Meck­len­burg-Vorpom­mern verspricht sehr viel, doch könnte sie in einer Regie­rung wirk­lich etwas davon umsetzen? Ein Fakten­check von vier Programm­punkten zeigt: So einfach ist es nicht. 

Schwan­ger­schafts­ab­brüche verschärfen 

Auf Seite 20 des Regie­rungs­pro­gramm schreibt die AfD, dass sie in Meck­len­burg-Vorpom­mern das Recht unge­bo­rener Kinder schützen und damit Einfluss auf Abtrei­bungen nehmen will. Dabei könnte ein Bundes­land aller­dings wenig verän­dern, da das Abtrei­bungs­recht in Para­graph 218 des Straf­ge­setz­bu­ches auf Bundes­ebene gere­gelt wird. Ein Bundes­land kann im Allein­gang die Rege­lungen des Straf­ge­setz­bu­ches nicht verän­dern. 

Sexu­al­kun­de­un­ter­richt einschränken 

Auf Seite 25 schreibt die AfD, dass sie die soge­nannte ​„Früh­sexua­li­sie­rung“ der Kinder während des Sexu­al­kun­de­un­ter­richts begrenzen und regu­lieren möchte. Falls die AfD Teil der Landes­re­gie­rung werden sollte, könnte sie in der Tat auf die Lehr­pläne Einfluss nehmen, denn Bildungs­po­litik liegt grund­sätz­lich in der Zustän­dig­keit der Länder. Artikel 7 Absatz 1 des Grund­ge­setzes schreibt: ​„Das Schul­wesen steht unter Aufsicht des Staates.“ Im föde­ralen System wird unter diesem Staat das Bundes­land verstanden. 

Auch Artikel 70 des Grund­ge­setzes weist die Gesetz­ge­bung grund­sätz­lich den Ländern zu, soweit das Grund­ge­setz dem Bund keine Zustän­dig­keit über­gibt. Eine Landes­re­gie­rung könnte daher Lehr­pläne und Unter­richts­in­halte verän­dern, aber müsste dabei die Grund­rechte und andere recht­liche Vorgaben beachten. 

Den öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk kündigen und Gebühren abschaffen 

Auch das Vorhaben, den NDR-Staats­ver­trag zu kündigen, ist grund­sätz­lich möglich. Denn auf Seite 46 des AfD-Regie­rungs­pro­gramms formu­liert die Partei: ​„Wir werden den NDR-Staats­ver­trag sowie den Medi­en­staats­ver­trag kündigen“ und kündigt gleich­zeitig einen ​„schlanken Grund­funk“ als Ersatz an. Nach Para­graph 49 des NDR-Staats­ver­trags hätte der Vertrag bis zum 31. August 2026 gekün­digt werden können. Da diese Kündi­gungs­frist aber schon abge­laufen ist, verlän­gert sich der Vertrag um erneute fünf Jahre. Deswegen würde der NDR auch nach einer mögli­chen Kündi­gung bis 2031 weiter­ar­beiten. 

Die von der AfD ange­kün­digte Abschaf­fung des Rund­funk­bei­trags ist aller­dings nicht einfach umzu­setzen. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt leitet aus der Rund­funk­frei­heit des Arti­kels 5 des Grund­ge­setzes eine Pflicht der Länder, öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk ausrei­chend zu finan­zieren. Die Länder tragen dabei gemeinsam Verant­wor­tung und können sich dem Rund­funk­bei­trag nicht entziehen. Auch, wenn der NDR-Staats­ver­trag gekün­digt werden sollte, werden die Menschen aus Meck­len­burg-Vorpom­mern weiterhin den Rund­funk­bei­trag bezahlen müssen. Poli­tik­wis­sen­schaftler Wolf­gang Muno von der Univer­sität Rostock erklärt dazu: Der Staats­ver­trag könne zwar gekün­digt werden, gleich­zeitig müsse aber ein ​„gleich­wer­tiger Ersatz“ geschaffen werden. Ob ein ​„Grund­funk“ diese Anfor­de­rungen erfüllen würden, sei frag­lich. Es müsse nämlich gut finan­ziert und unab­hängig sein. Auch Poli­to­loge Jan Müller von Univer­sität Rostock hält die Lage für komplex. Eine Kündi­gung würde seiner Einschät­zung nach vermut­lich zu einem Rechts­streit führen. 

Migra­tion begrenzen 

Auf Seite 52 fordert die AfD ​„umfas­sende Maßnahmen zur strikten Begren­zung und Redu­zie­rung musli­mi­scher Migra­tion in Meck­len­burg-Vorpom­mern.“ Eine solche Rege­lung kann ein Bundes­land jedoch nicht beschließen. Das Aufent­halts- und Asyl­recht liegt nach Artikel 74 des Grund­ge­setzes im Zustän­dig­keits­be­reich des Bundes. Poli­to­loge Jan Müller sagt dazu: ​„Migra­tion ist Bundes­an­ge­le­gen­heit.“ Auch Poli­tik­wis­sen­schaft­lerin Anna-Sophie Heinze von der Univer­sität Lüne­burg bezeichnet die Migra­tion ​„weit­ge­hend als Bundes­sache.“ Poli­tik­wis­sen­schaftler Wolf­gang Muno sieht darüber hinaus ein verfas­sungs­recht­li­ches Problem aufgrund einer Ungleich­be­hand­lung der Reli­gionen. 

Damit zeigt der Fakten­check, dass eine AfD-Landes­re­gie­rung in einigen ihrer Vorhaben vergleichs­weise großen Hand­lungs­spiel­raum hätte, jedoch liegen einige der Zustän­dig­keiten entweder teil­weise oder gar ausschließ­lich beim Bund. Anne-Sophie Heinze sagt dazu: ​„Wir wissen aus der Forschung, dass Rechts­au­ßen­par­teien wie die AfD immer davon profi­tieren, wenn ihre Kern­themen als wichtig wahr­ge­nommen werden. Diese sind auch ihrer Wähler­schaft wichtig. Da verspricht man auch gerne mal Dinge, die gar nicht möglich sind, und schiebt es später auf die anderen Parteien bzw. das poli­ti­sche System.“ Ob sich hinter diesem Verhalten eine klare Stra­tegie verbirgt oder ob die AfD ihr Wahl­pro­gramm aus Versehen so unrea­lis­tisch gestaltet, bleibe zu disku­tieren. 


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