Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern verspricht sehr viel, doch könnte sie in einer Regierung wirklich etwas davon umsetzen? Ein Faktencheck von vier Programmpunkten zeigt: So einfach ist es nicht.
Schwangerschaftsabbrüche verschärfen
Auf Seite 20 des Regierungsprogramm schreibt die AfD, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern das Recht ungeborener Kinder schützen und damit Einfluss auf Abtreibungen nehmen will. Dabei könnte ein Bundesland allerdings wenig verändern, da das Abtreibungsrecht in Paragraph 218 des Strafgesetzbuches auf Bundesebene geregelt wird. Ein Bundesland kann im Alleingang die Regelungen des Strafgesetzbuches nicht verändern.
Sexualkundeunterricht einschränken
Auf Seite 25 schreibt die AfD, dass sie die sogenannte „Frühsexualisierung“ der Kinder während des Sexualkundeunterrichts begrenzen und regulieren möchte. Falls die AfD Teil der Landesregierung werden sollte, könnte sie in der Tat auf die Lehrpläne Einfluss nehmen, denn Bildungspolitik liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes schreibt: „Das Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates.“ Im föderalen System wird unter diesem Staat das Bundesland verstanden.
Auch Artikel 70 des Grundgesetzes weist die Gesetzgebung grundsätzlich den Ländern zu, soweit das Grundgesetz dem Bund keine Zuständigkeit übergibt. Eine Landesregierung könnte daher Lehrpläne und Unterrichtsinhalte verändern, aber müsste dabei die Grundrechte und andere rechtliche Vorgaben beachten.
Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kündigen und Gebühren abschaffen
Auch das Vorhaben, den NDR-Staatsvertrag zu kündigen, ist grundsätzlich möglich. Denn auf Seite 46 des AfD-Regierungsprogramms formuliert die Partei: „Wir werden den NDR-Staatsvertrag sowie den Medienstaatsvertrag kündigen“ und kündigt gleichzeitig einen „schlanken Grundfunk“ als Ersatz an. Nach Paragraph 49 des NDR-Staatsvertrags hätte der Vertrag bis zum 31. August 2026 gekündigt werden können. Da diese Kündigungsfrist aber schon abgelaufen ist, verlängert sich der Vertrag um erneute fünf Jahre. Deswegen würde der NDR auch nach einer möglichen Kündigung bis 2031 weiterarbeiten.
Die von der AfD angekündigte Abschaffung des Rundfunkbeitrags ist allerdings nicht einfach umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Rundfunkfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes eine Pflicht der Länder, öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausreichend zu finanzieren. Die Länder tragen dabei gemeinsam Verantwortung und können sich dem Rundfunkbeitrag nicht entziehen. Auch, wenn der NDR-Staatsvertrag gekündigt werden sollte, werden die Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern weiterhin den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen. Politikwissenschaftler Wolfgang Muno von der Universität Rostock erklärt dazu: Der Staatsvertrag könne zwar gekündigt werden, gleichzeitig müsse aber ein „gleichwertiger Ersatz“ geschaffen werden. Ob ein „Grundfunk“ diese Anforderungen erfüllen würden, sei fraglich. Es müsse nämlich gut finanziert und unabhängig sein. Auch Politologe Jan Müller von Universität Rostock hält die Lage für komplex. Eine Kündigung würde seiner Einschätzung nach vermutlich zu einem Rechtsstreit führen.
Migration begrenzen
Auf Seite 52 fordert die AfD „umfassende Maßnahmen zur strikten Begrenzung und Reduzierung muslimischer Migration in Mecklenburg-Vorpommern.“ Eine solche Regelung kann ein Bundesland jedoch nicht beschließen. Das Aufenthalts- und Asylrecht liegt nach Artikel 74 des Grundgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Politologe Jan Müller sagt dazu: „Migration ist Bundesangelegenheit.“ Auch Politikwissenschaftlerin Anna-Sophie Heinze von der Universität Lüneburg bezeichnet die Migration „weitgehend als Bundessache.“ Politikwissenschaftler Wolfgang Muno sieht darüber hinaus ein verfassungsrechtliches Problem aufgrund einer Ungleichbehandlung der Religionen.
Damit zeigt der Faktencheck, dass eine AfD-Landesregierung in einigen ihrer Vorhaben vergleichsweise großen Handlungsspielraum hätte, jedoch liegen einige der Zuständigkeiten entweder teilweise oder gar ausschließlich beim Bund. Anne-Sophie Heinze sagt dazu: „Wir wissen aus der Forschung, dass Rechtsaußenparteien wie die AfD immer davon profitieren, wenn ihre Kernthemen als wichtig wahrgenommen werden. Diese sind auch ihrer Wählerschaft wichtig. Da verspricht man auch gerne mal Dinge, die gar nicht möglich sind, und schiebt es später auf die anderen Parteien bzw. das politische System.“ Ob sich hinter diesem Verhalten eine klare Strategie verbirgt oder ob die AfD ihr Wahlprogramm aus Versehen so unrealistisch gestaltet, bleibe zu diskutieren.
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