Warum das Face­book-Gesetz“ in seiner jetzigen Form falsch ist

Datum
25. August 2017
Autor*in
Christina Mikalo
Thema
#KJD17
Jeder kann etwas gegen Hass im Netz tun / Foto: Wokandapix / pixabay, CCO

Jeder kann etwas gegen Hass im Netz tun / Foto: Wokandapix / pixabay, CCO

Jeder kann etwas gegen Hass im Netz tun / Foto: Wokandapix / pixabay, CCO

Der Bundestag hat das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz (NetzDg) gegen Hass im Internet beschlossen. Doch das steht in der Kritik. Zu Recht. Ein Kommentar von Chris­tina Mikalo.

Jeder kann etwas gegen Hass im Netz tun / Foto: Wokandapix / pixabay, CCO

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hass im Netz eindämmen. Foto: Wokandapix / pixabay, CCO

Digi­tale Hetze und Terror­pro­pa­ganda sind ein Graus. Das ist klar. Und auch, dass es im Netz von Hass­kom­men­taren wimmelt. Gegen den Hass muss man etwas tun. Ein Gesetz in seiner jetzigen Form ist aber der falsche Weg.

Das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz verpflichtet die Betreiber sozialer Netz­werke wie Face­book dazu, offen­sicht­lich straf­bare Inhalte“ inner­halb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Für unein­deu­tige Fälle gilt eine Frist von sieben Tagen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Ein Gesetz gegen die Meinungs­frei­heit

Bundes­jus­tiz­mi­nister Heiko Maaß (SPD) sagt, mit dem Gesetz werde die Meinungs­frei­heit geschützt. Genau das Gegen­teil ist aber der Fall: Die Geld­strafe setzt Platt­form­be­treiber unter Druck – die Chance ist hoch, dass sie im Zwei­fels­fall auch recht­mä­ßige Inhalte löschen, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Ohnehin stellt sich die Frage, warum ausge­rechnet gewinn­ori­en­tierte Konzerne künftig den Richter im Netz spielen. In der Vergan­gen­heit war gerade Face­book nicht unbe­dingt als Hüter von Recht und Ordnung aufge­fallen: So hatte das Unter­nehmen nicht in allen Ländern, in denen Holo­caust-Leug­nungen illegal sind, entspre­chende Inhalte gelöscht. Auch wenn das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz das ändert, erscheint es frag­würdig, warum nicht unab­hän­gige Gerichte für die Rechts­spre­chung im Netz verant­wort­lich gemacht werden.

Unaus­ge­reift und diskri­mi­nie­rend

Momentan scheint das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz nur auf große Unter­nehmen wie Face­book und Google zuge­schnitten zu sein. Vor allem für klei­nere Soziale Netz­werke könnten die im Geset­zes­ent­wurf vorge­se­henen Über­gangs­fristen zu kurz sein. Zudem bleibt auch nach einer Modi­fi­zie­rung des Gesetzes offen, wie gegen Nutzer vorge­gangen wird, die mehrere Accounts haben.

Insge­samt erscheint das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz unaus­ge­reift und diskri­mi­nie­rend für kleine Konzerne – und damit nicht als gute Waffe im Kampf gegen den Hass.


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