Warten, bis der Thera­peut kommt

Datum
09. Mai 2022
Autor*in
Sophie W
Themen
#Gesellschaft #Probleme & Lösungen
Bild 2 Warten bis der Therapeut kommt Infografik
Viele Patient*innen, viele Therapeut*innen, aber wochen­lange Warte­zeiten – warum gestaltet sich die Suche nach einem Thera­pie­platz in der Psycho­the­rapie so schwer?

Es ist utopisch – die Menschen brau­chen jetzt Hilfe und nicht erst in einem Jahr“, sagt die Psycho­the­ra­peutin Anke Glaß­meyer mit Blick auf ihre Warte­liste, die sie im vergan­genen Juli geschlossen hat; freie Thera­pie­plätze habe die 35-Jährige voraus­sicht­lich erst wieder in einem Jahr.

Schon vor der Pandemie betrug die Warte­zeit auf ein Erst­ge­spräch in einer psycho­the­ra­peu­ti­schen Praxis mehrere Wochen – die seeli­schen Belas­tungen durch die Pandemie verschärfen das Problem daher umso mehr: Die Deut­sche Psycho­the­ra­peuten Verei­ni­gung regis­triert im Vergleich zum Vorjahr durch­schnitt­lich 40 Prozent mehr Pati­en­ten­an­fragen in den Praxen; bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen gingen sogar 60 Prozent mehr Anfragen ein. Die Zahl der Psychotherapeut*innen steigt hingegen seit Jahren konti­nu­ier­lich an, während die Warte­zeiten noch immer wochen­lang sind – was läuft also schief im System Psycho­the­rapie?

Es kann jeden treffen“

Anke Glaßmeyer ist Psychotherapeutin für Erwachsene und betreibt eine Praxis im westfälischen Ibbenbüren

Anke Glaßmeyer ist Psychotherapeutin für Erwachsene und betreibt eine Praxis im westfälischen Ibbenbüren

Foto: privat

Auch Anke Glaß­meyer berichtet seit Beginn der Pandemie von häufi­geren Anfragen in ihrer Praxis im west­fä­li­schen Ibben­büren. Jeder Mensch geht anders mit Krisen um“, betont sie, aber vor allem bei Menschen mit Vorbe­las­tungen habe die Pandemie letzt­lich das i‑Tüpfelchen drauf­ge­setzt“.

Etwa vier von zehn Deut­schen erkranken im Laufe ihres Lebens an einer psychi­schen Erkran­kung. Am häufigsten treten dabei Angst­stö­rungen, affek­tive Störungen und Störungen des Alkohol- oder Medi­ka­men­ten­kon­sums auf. Jähr­lich sind in Deutsch­land 27,8 % der Erwach­senen von psychi­schen Erkran­kungen betroffen – das entspricht etwa 18 Millionen Menschen. Jüngere Menschen zwischen 18 und 34 Jahren leiden mit 36,7 % sogar häufiger an psychi­schen Erkran­kungen als der Durch­schnitt. Psychi­sche Erkran­kungen selek­tieren nicht nach dem Alter – es kann jeden treffen“, erklärt Anke Glaß­meyer. Sie behan­delt in ihrer Praxis aktuell Betrof­fene zwischen 18 und 82 Jahren; der Groß­teil ist jedoch zwischen 20 und 45 Jahren alt.

Das lange Warten auf einen Thera­pie­platz

Die Menschen, die zu mir in die Praxis kommen, haben zumeist schon einen hohen Leidens­druck“, berichtet sie und verweist auf die übli­chen wochen­langen Warte­zeiten auf einen Thera­pie­platz – ein Zeit­raum, in dem sich die Symptome mitunter noch einmal verstärken könnten. Aus diesen Gründen gibt sie auf ihrer Home­page Tipps für die Suche nach einem Thera­pie­platz.

Im Jahr 2018 betrug die durch­schnitt­liche Warte­zeit auf ein Erst­ge­spräch in einer psycho­the­ra­peu­ti­schen Praxis etwa sechs Wochen; bis zum Beginn der eigent­li­chen Therapie vergingen im Schnitt 19 Wochen. Anfang 2021 erhielten fast 60 % der Patient*innen inner­halb eines halben Jahres einen Behand­lungs­platz in einer psycho­the­ra­peu­ti­schen Praxis; knapp 40 % mussten dafür jedoch länger als sechs Monate warten.

Die Vorpu­bli­ka­tion einer Studie der Uni Leipzig und der Uni Koblenz-Landau belegt zudem gravie­rende Engpässe in der Versor­gung von Kindern und Jugend­li­chen: Durch die Pandemie sei die Warte­zeit bis zum Thera­pie­be­ginn von drei­ein­halb Monaten auf ein halbes Jahr ange­stiegen.

An Nach­wuchs mangelt es nicht – aber an Kassen­sitzen

Das Psycho­lo­gie­stu­dium, das zu einer thera­peu­ti­schen Tätig­keit führen kann, boomt indessen: Im Winter­se­mester 2019/2020 waren in Deutsch­land 91.000 Studie­rende der Psycho­logie einge­schrieben – knapp 30% mehr als noch fünf Jahre zuvor. Ebenso steigt die Zahl der Absol­vie­renden der Psycho­the­rapie-Ausbil­dung und dementspre­chend auch die Thera­peu­ten­zahl: Im Jahr 2019 arbei­teten 48.000 Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Deutsch­land – 19% mehr als noch fünf Jahre zuvor. 35.000 von ihnen arbeiten in einer Praxis, 25.000 davon haben einen soge­nannten Kassen­sitz“ und können somit die Behand­lung mit den Kran­ken­kassen abrechnen. Wer sich von Therapeut*innen ohne Kassen­zu­las­sung behan­deln lässt, muss dagegen selbst für die Kosten aufkommen oder aufwen­dige Anträge bei der eigenen Kran­ken­kasse stellen.

Die Zahl der Kassen­sitze ist in Deutsch­land aller­dings limi­tiert: Ein Sitz kann erst dann wieder neu besetzt werden, wenn er vorher aufge­geben wurde. Dementspre­chend hoch ist auch die Nach­frage nach diesen – fünf­stel­lige Geld­be­träge als Ablö­se­summe sind bei solchen Praxis­ab­gaben daher keine Selten­heit mehr. Es kommen also keine neuen Praxis­sitze hinzu, sofern der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA) seine Regu­la­rien nicht ändert. Der G‑BA ist das höchste Gremium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung im deut­schen Gesund­heits­system, das sich aus Vertreter*innen der Kran­ken­kassen, Ärzte­schaft, Kran­ken­häuser und Patient*innen zusam­men­setzt.

Ein Bedarfs­plan, der die Realität nicht abbildet

Der G‑BA wird gesetz­lich damit beauf­tragt, durch Richt­li­nien fest­zu­legen, welche Leis­tungen von den Kran­ken­kassen über­nommen werden und wie viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sich wo nieder­lassen dürfen. Durch eine kompli­zierte Berech­nung entsteht so ein Bedarfs­plan, laut dem in Deutsch­land jedoch viele Regionen mit Psychotherapeut*innen über­ver­sorgt sind.

Die Berech­nung für den Bedarfs­plan fand mit Inkraft­treten des Psycho­the­ra­peu­ten­ge­setzes am 1. Januar 1999 statt: An diesem Tag war es für diese Berufs­gruppe erst­mals möglich, eine Kassen­zu­las­sung zu bean­tragen. Die Grund­lage des Bedarfs­plans waren zu diesem Zeit­punkt alle Psychotherapeut*innen für Erwach­sene, Kinder und Jugend­liche, die bis Ende August zuge­lassen waren – doch nicht alle, die vor dem Gesetz psycho­the­ra­peu­tisch tätig waren, konnten inner­halb dieses Zeit­raumes eine Kassen­zu­las­sung erhalten. Schät­zungs­weise befanden sich zu diesem Zeit­punkt noch etwa 5.000 Anträge im Verfahren. In den ostdeut­schen Bundes­län­dern befand sich die psycho­the­ra­peu­ti­sche Versor­gung zu diesem Zeit­punkt noch im Aufbau, was den Bedarfs­plan zusätz­lich verzerrte.

Ein jahre­langer Streit über die Anzahl der Kassen­sitze

Der G‑BA wurde seitdem immer wieder gesetz­lich damit beauf­tragt, den Bedarfs­plan erneut anzu­passen und gab dafür zuletzt ein Gutachten in Auftrag. Dieses wurde im Oktober 2018 vorge­stellt und kam zu dem Ergebnis, dass für eine bedarfs­ge­rechte Versor­gung in der ambu­lanten Psycho­the­rapie 2.400 neue Kassen­zu­las­sungen notwendig seien. In der vom G‑BA verab­schie­deten Reform der Bedarfs­pla­nung im Mai 2019 waren dafür letzt­lich 776 neue Kassen­sitze vorge­sehen – also etwa ein Drittel von dem, was empfohlen wurde.

Auf der Home­page des Spit­zen­ver­bands Bund der Kran­ken­kassen (GKV-Spit­zen­ver­band) heißt es, Deutsch­land nehme im inter­na­tio­nalen Vergleich hinsicht­lich des Umfangs der Versor­gung und der Dichte an Psycho­the­ra­peuten in der Fläche eine Spit­zen­po­si­tion ein“. Es brauche mehr Trans­pa­renz über die Anzahl freier Thera­pie­plätze“, da die Praxen bislang nicht dazu verpflichtet seien, freie Kapa­zi­täten bei den Termin­ser­vice­stellen der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gungen zu melden.

Die Politik ist sich des Hand­lungs­be­darfs bewusst

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/​Die Grünen), stell­ver­tre­tende Vorsit­zende des Gesund­heits­aus­schusses, hält die Entschei­dung des G‑BAs für nicht nach­voll­ziehbar“ und kennt die Diskus­sion um die Anzahl der Kassen­sitze: Auch wenn rein wirt­schaft­liche Erwä­gungen in die Waag­schale geworfen würden, ist es zu kurz gesprungen die notwen­dige Behand­lung für psychisch kranke Menschen nicht zur Verfü­gung zu stellen, da eine chro­ni­fi­zierte psychi­sche Krank­heit nicht nur für die betrof­fene Person viel Leid bedeutet, sondern sowohl durch die Reduk­tion der Arbeits­kraft als auch durch die Chro­ni­fi­zie­rung notwendig werdende Behand­lungen, z. B. Klinik­auf­ent­halte, ungleich teurer sind als eine Psycho­the­rapie zur rechten Zeit.“

Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Buendnis 90/Die Gruenen. Berlin, 12.09.2019

Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Buendnis 90/Die Gruenen. Berlin, 12.09.2019

Thomas Trutschel/ photothek.net

Auch wenn die Schaf­fung von mehr Kassen­sitzen auch mit mehr Geld verbunden sei, sei es notwendig, um die Warte­zeiten zu verrin­gern. Damit würden Betrof­fene schneller psycho­the­ra­peu­ti­sche Unter­stüt­zung erhalten, wodurch wiederum Kosten einge­spart werden könnten: Allein die direkten Kosten, die im Gesund­heits­system durch psychi­sche Erkran­kungen entstehen, liegen jähr­lich bei 44,4 Milli­arden Euro – damit sind sie die zweit­teu­erste Erkran­kungs­gruppe nach den Herz-Kreis­lauf-Erkran­kungen. Berechnet man auch die Kosten mit ein, die beispiels­weise durch Produk­ti­ons­aus­fälle infolge von Arbeits­un­fä­hig­keit oder durch Früh­ver­ren­tungen entstehen, liegen die Gesamt­kosten in Deutsch­land mit stei­gender Tendenz bei 147 Milli­arden Euro pro Jahr. Dr. Kirsten Kappert-Gonther sei froh, dass im Koali­ti­ons­ver­trag explizit eine Reform der Bedarfs­pla­nung erwähnt wird. Außerdem fordert sie eine verbind­li­chere Vernet­zung der psycho­so­zialen Hilfe­st­ruk­turen, um die Versor­gung schwer und chro­nisch psychisch Kranker sicher­stellen zu können. Aufgrund der aktu­ellen Krisen sei noch mit einem zusätz­li­chen Anstieg des Bedarfs an Psycho­the­rapie zu rechnen. Deshalb fordert sie nied­rig­schwel­lige Bera­tungs­an­ge­bote für Schulen und Univer­si­täten, Sonder­be­darfs­zu­las­sungen sowie eine schnel­lere und leich­tere Kosten­über­nahme der Therapie in einer Privat­praxis. Gerade Letz­teres ist durch eine Über­ar­bei­tung der Psycho­the­rapie-Richt­linie im Jahr 2017 zuneh­mend schwie­riger geworden.

Eine Reform, die Verän­de­rung bringen sollte

Die Reform sollte den Zugang zu Psychotherapeut*innen erleich­tern: Seitdem gibt es die Akut­be­hand­lung für beson­ders drin­gende Fälle, die psycho­the­ra­peu­ti­sche Sprech­stunde und Vorgaben zur tele­fo­ni­schen Erreich­bar­keit der Praxen.

Grund­sätz­lich ist es gut, dass die Patient*innen kurz­fristig in den Sprech­stunden alles abklären können. Aller­dings ist die Reform nicht so ganz durch­dacht“, bemän­gelt Anke Glaß­meyer. Ihre Praxis muss wöchent­lich für 100 Minuten tele­fo­nisch erreichbar sein und sie muss 50 Minuten Sprech­stunde anbieten. Letzt­lich fehle dadurch eben Zeit für die Therapie – sie schätzt, dass sie durch den Zeit­auf­wand etwa einen Thera­pie­platz weniger anbieten könne. Während sich die Warte­zeiten auf ein Erst­ge­spräch durch die Reform verrin­gerten, mussten Betrof­fene im Schnitt vier Wochen länger auf den Thera­pie­be­ginn warten.

Außerdem wurden Termin­ser­vice­stellen einge­richtet, worüber den Versi­cherten Termine in einer Praxis für Psycho­the­rapie vermit­telt werden können. Die Versi­cherten können über dieses Angebot einen Termin für ein Erst­ge­spräch vermit­telt bekommen. Aller­dings können einige Praxen danach keine weiter­füh­rende Therapie anbieten – durch die Reform haben sich die Behand­lungs­ka­pa­zi­täten nämlich nicht erhöht. Doch das Angebot der Termin­ser­vice­stellen scheint seit der Reform eine der Begrün­dungen dafür zu sein, weshalb die Kran­ken­kassen immer häufiger Anträge auf Kosten­er­stat­tung ablehnen.

Eine Alter­na­tive, bei der sich Durch­hal­te­ver­mögen lohnt

Grund­sätz­lich sind die Kran­ken­kassen gesetz­lich dazu verpflichtet, die Kosten einer Psycho­the­rapie in einer Privat­praxis zu über­nehmen, wenn kein Thera­pie­platz bei Psychotherapeut*innen mit Kassen­zu­las­sung zur Verfü­gung steht. Dafür müssen umfang­reiche Anträge bei den Kassen gestellt werden – seit der Reform von 2017 werden jedoch deut­lich mehr davon abge­lehnt: Wurden im Jahr 2016 noch etwa 80 Prozent der Anträge bewil­ligt, war es 2017 nur noch knapp die Hälfte aller Anträge. Die Kran­ken­kassen müssen seit dem Jahr 2013 dazu keine offi­zi­ellen Zahlen mehr offen­legen und hätten dadurch die Möglich­keit, lange Warte­zeiten und fehlende Thera­pie­plätze als Einzel­fälle darzu­stellen.

Die Kassen stehlen sich hier nach unserer Einschät­zung aus der Verant­wor­tung“, schreibt die Initia­tive Kassen­watch“ auf Anfrage. Kassen­watch“ bietet eine inter­ak­tive Daten­bank, über die sich Psychotherapeut*innen über Kompli­ka­tionen in Bezug auf das Kosten­er­stat­tungs­ver­fahren austau­schen und gegen­seitig unter­stützen können. Die Platt­form des Berufs­ver­bands der Deut­schen Gesell­schaft für Verhal­tens­the­rapie (DGVT-BV), die von der Kinder- und Jugend­li­chen­psy­cho­the­ra­peutin Dr. Feli­citas Berg­mann initi­iert wurde, möchte dadurch die Miss­stände in der Kosten­er­stat­tung aufde­cken. Wir sehen Kassen­watch in Bezug auf die Kosten­er­stat­tung jedoch als ein Projekt auf Zeit, dessen Ziel darin besteht, sich selbst über­flüssig zu machen, indem die Bedarfs­pla­nung tatsäch­lich irgend­wann dem realen Bedarf der Patient*innen entspricht.“

Auf Kosten der Betrof­fenen

Doch der Weg dorthin ist alles andere als einfach. Die Begrün­dungen der Kran­ken­kassen, weshalb sie solche Anträge ablehnen, seien viel­fältig: Seit der Reform würden die Versi­cherten immer wieder auf die Termin­ser­vice­stellen verwiesen, auch wenn sie dort bereits mehr­fach ange­rufen oder auch schon Sprech­stun­den­ter­mine wahr­ge­nommen hätten. Häufig heiße es vonseiten der Kassen, dass es genü­gend Kassen­plätze mit zumut­baren Warte­zeiten oder gar keine Kosten­er­stat­tung mehr gebe. Wir beob­achten auch, dass diese Ableh­nungen so geschickt formu­liert sind, dass bei den Versi­cherten der Eindruck entstehen muss, dass die Kosten­er­stat­tung recht­lich nicht möglich ist. Die Umstände, unter denen Versi­cherte sehr wohl einen Anspruch auf eine Erstat­tung haben, bleiben uner­wähnt.“

Interne Auswer­tungen der von der Initia­tive bear­bei­teten Fälle zeigen, dass zwei Drittel der zuvor abge­lehnten Anträge später doch durch die Kran­ken­kassen bewil­ligt worden seien. Es lohnt sich, hart­nä­ckig zu bleiben, und die Kassen mithilfe eines rechts­si­cheren Vorge­hens dazu zu bewegen, geltendes Recht auch umzu­setzen“, schreibt Kassen­watch“.

Diesen Ärger wollte ich mir und den Pati­enten nicht antun“

Anke Glaß­meyer führte von Anfang des Jahres 2019 bis Mitte 2021 eine Praxis, in der sie ledig­lich Privat­ver­si­cherte und Selbstzahler*innen behan­delt hat, bis sie einen Kassen­sitz erwarb. In dieser Zeit hat sie sich dagegen entschieden, auch gesetz­lich Versi­cherte über die Möglich­keit der Kosten­er­stat­tung zu behan­deln: Ein großer büro­kra­ti­scher Aufwand, hohe Ableh­nungs­quoten und die zusätz­liche Belas­tung der Patient*innen durch die Verfahren waren Aspekte, die für sie dage­gen­spra­chen. Da ihre Praxis im Umkreis eine der wenigen Privat­praxen war, konnte sie auch ohne die Kosten­er­stat­tung leben – bei Kolleg*innen in Groß­städten sei das jedoch deut­lich schwie­riger.

Umso wich­tiger sei daher die Schaf­fung von mehr Kassen­sitzen durch eine erneute Über­ar­bei­tung des Bedarfs­plans, eine Verein­fa­chung der Antrags­ver­fahren auf Kosten­er­stat­tung, aber auch mehr Vorsorge, Aufklä­rung und Präven­tion. Das sieht auch Dr. Kirsten Kappert-Gonther so: Ich wünsche mir, dass schon in den Schulen mehr Wissen über seeli­sche Gesund­heit vermit­telt wird, dass am Arbeits­platz Gesund­heits­för­de­rung und Präven­tion einen größeren Stel­len­wert erhalten und dass die Vernet­zung im Hilfe­system verbind­li­cher gestaltet wird, damit, wer krank ist, auch die Hilfe bekommt, die er oder sie braucht.“


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