Forderungen nach Registern für psychisch erkrankte Menschen sorgen seit Monaten für Unruhe. Während Befürworter sie als wichtig für sicherheitspolitische Interessen sehen, warnen Betroffene und Fachverbände vor Stigmatisierung und Vertrauensverlust.
Ein Register ist ein geordnetes Verzeichnis, in dem Menschen aufgelistet werden. Register für psychisch erkrankte Menschen sollen (Namen, Adressen, Kontaktdaten) derjenigen enthalten, die durch Ärzte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für gewalttätig gehalten werden. In den politischen Forderungen wird der Fokus also auf Fremdgefährdungen durch psychisch erkrankte Personen gelegt. Sicherheitsbehörden sollen Zugriff auf dieses Register erhalten.
Einen aktuellen Bezugspunkt der Debatte bildet eine Petition gegen die Führung gesonderter Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen, die im Januar 2026 endete und die unter anderem vom Deutschen Institut für Sozialwirtschaft (DISW) unterstützt worden ist. Auch wenn sich diese Initiative nicht unmittelbar auf psychisch erkrankte Menschen bezieht, wird sie in betroffenen Communities als Teil einer größeren Entwicklung wahrgenommen. Sowohl in der LGBTQ+*-Community als auch unter Menschen mit psychischen Erkrankungen sorgt die wiederkehrende Diskussion über Register und Kontrollmechanismen für Verunsicherung.
Die Anfänge der Debatte
Die politische Debatte über Register und verschärfte Maßnahmen ist nicht neu. Nach dem Anschlag in Magdeburg Ende 2024 und der damit verbundenen politischen Aufarbeitung, forderte Carsten Linnemann (CDU) in ein Interview Ende 2024 im Deutschlandfunk, dass es ein Register für psychisch kranke Gewalttäter brauche. Das sei, aus Sicht des Politikers, eine Konsequenz aus dem Anschlag von Magdeburg. Laut Linnemann würden psychisch erkrankte Gewalttäter als Gefährder von Sicherheitsbehörden zu häufig übersehen werden, bis es zu spät sei. Seine Aussage wurde sehr kritisch aufgenommen. Die deutsche Depressionsliga bezeichnet den Vorschlag von Linnemann als „grober Unfug“ und kritisiert ihn scharf. Einige Betroffene berichten von der Angst, weiter stigmatisiert zu werden. Die Unruhen in der Community nehmen zu.
Im Februar 2025 ergriff die CSU eine Initiative. Sie forderte eine Reform im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen. Auslöser war der Anschlag in Aschaffenburg 2025, dort hatte ein psychisch erkrankter Afghane eine Kindergartengruppe angegriffen. Die Reformen sehen unter anderem vor, dass man Menschen auch gegen ihren Willen einer Behandlung unterziehen kann, auch Zuführungen in eine geschlossene Einrichtung sollen schneller ablaufen. Die verschärften Maßnahmen sollen auch im Umgang mit Minderjährigen mit einer psychischen Erkrankung gelten. So soll laut CSU die Einweisung auch ohne Zustimmung der Eltern möglich sein. Diese Forderungen sind sehr umstritten. Befürworter der Reform argumentierten mit einer verbesserten Gefahrenabwehr und einem stärkeren Schutz der Öffentlichkeit. Kritiker, wie unter anderem der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK), kritisieren die Forderung der CSU scharf. Sie sehen sich in längst vergangene Zeiten zurückversetzt.
Gesetzentwurf in Hessen
Der vorläufige Höhepunkt der Debatte ereignet sich im Sommer 2025 in Hessen. Am 26. Juni 2025 lud die CDU Hessen ein Video auf Instagram hoch, in dem ihr gesundheitspolitischer Sprecher Ralf-Norbert Bartelt über den geplanten Entwurf berichtet. Das Video verbreitete sich rasch und löste zahlreiche kritische Reaktionen aus. In den sozialen Medien äußerten Nutzerinnen und Nutzer teils massive Befürchtungen, einige zogen historische Vergleiche, andere äußerten Zweifel an der Intention des Vorhabens. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU im hessischen Landtag gab im Nachgang zu, dass der Sachverhalt im Video sehr verkürzt dargestellt worden sei und er das so nicht nochmal machen würde. Im Übrigen würde es nur um Einzelfälle gehen.
Dem Video vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD im hessischen Landtag. Dieser sieht unter anderem eine erweiterte Meldepflicht vor:
Erfolgte die Unterbringung aufgrund einer Fremdgefährdung und besteht zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht die Sorge, dass von der untergebrachten Person ohne ärztliche Weiterbehandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte, sind zusätzlich zur Mitteilung nach Abs. 3 Satz 1 die für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde und Polizeibehörde von der bevorstehenden Entlassung unverzüglich zu unterrichten. Mit der Entlassungsmeldung sind die notwendigen Informationen für eine Gefährdungseinschätzung zu übermitteln; dies gilt auch für die Entlassungsmeldung an den örtlich zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst nach Abs. 3 Satz 1.
Der Ausschnitt bedeutet, dass wenn jemand wegen einer Gefährdung anderer Personen untergebracht wurde und bei der Entlassung weiterhin als ein Risiko gesehen wird, die Behörden informiert werden müssen. Neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst werden auch Ordnungsamt und Polizei am Wohnort benachrichtigt. Dabei erhalten sie alle nötigen Informationen, um die mögliche Gefahr einschätzen zu können.
Der Antrag stieß bei Fachverbänden auf erhebliche Kritik. In einer Stellungnahme kritisiert die Psychotherapeutenkammer des Landes Hessen die Meldepflicht gegenüber den Sicherheitsbehörden. Die Kammer spricht unter anderem davon, dass eine solche Meldepflicht bedrohlich gegenüber den Patientinnen und Patienten wirken würde. Auch andere Experten melden sich zu Wort und befürchten eine Pauschalisierung. Trotz der anhaltenden Kritik verabschiedete der hessische Landtag im Dezember 2025 das umstrittene Gesetz. AfD, FDP und Grüne lehnten das Vorhaben ab. Vertreter der Regierungsfraktionen betonten hingegen, man habe aus der öffentlichen Debatte gelernt.
Der Wunsch der Betroffenen und die weitere Debatte
Ob und wie sich die Debatte weiter entwickelt ist noch offen. Viele aus der Community und auch Experten sehen einen falschen Fokus in dieser Debatte. Laut der Bundes Psychotherapeuten Kammer wartet ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung im Schnitt 142,4 Tage auf eine Psychotherapie. Das sind über 4 Monate. Viele Betroffene wünschen sich, dass man diese Probleme angeht und nicht mit einer Verschärfung der Gesetze, Meldepflichten und Register arbeitet. Viele befürchten eine weitere Stigmatisierung und haben große Sorge vor der weiteren Entwicklung.
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