Register, Kontrolle, Stig­ma­ti­sie­rung? Die Debatte um den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen

Datum
25. Februar 2026
Autor*in
Julius Dippel
Thema
#Gesellschaft
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Foto: Pixabay

Forde­rungen nach Regis­tern für psychisch erkrankte Menschen sorgen seit Monaten für Unruhe. Während Befür­worter sie als wichtig für sicher­heits­po­li­ti­sche Inter­essen sehen, warnen Betrof­fene und Fach­ver­bände vor Stig­ma­ti­sie­rung und Vertrau­ens­ver­lust. 

Ein Register ist ein geord­netes Verzeichnis, in dem Menschen aufge­listet werden. Register für psychisch erkrankte Menschen sollen (Namen, Adressen, Kontakt­daten) derje­nigen enthalten, die durch Ärzte aufgrund ihrer psychi­schen Erkran­kung für gewalt­tätig gehalten werden. In den poli­ti­schen Forde­rungen wird der Fokus also auf Fremd­ge­fähr­dungen durch psychisch erkrankte Personen gelegt. Sicher­heits­be­hörden sollen Zugriff auf dieses Register erhalten. 

Einen aktu­ellen Bezugs­punkt der Debatte bildet eine Peti­tion gegen die Führung geson­derter Register zur Erfas­sung von trans* und nicht­bi­nären Personen, die im Januar 2026 endete und die unter anderem vom Deut­schen Institut für Sozi­al­wirt­schaft (DISW) unter­stützt worden ist. Auch wenn sich diese Initia­tive nicht unmit­telbar auf psychisch erkrankte Menschen bezieht, wird sie in betrof­fenen Commu­ni­ties als Teil einer größeren Entwick­lung wahr­ge­nommen. Sowohl in der LGBTQ+*-Community als auch unter Menschen mit psychi­schen Erkran­kungen sorgt die wieder­keh­rende Diskus­sion über Register und Kontroll­me­cha­nismen für Verun­si­che­rung.

Die Anfänge der Debatte

Die poli­ti­sche Debatte über Register und verschärfte Maßnahmen ist nicht neu. Nach dem Anschlag in Magde­burg Ende 2024 und der damit verbun­denen poli­ti­schen Aufar­bei­tung, forderte Carsten Linne­mann (CDU) in ein Inter­view Ende 2024 im Deutsch­land­funk, dass es ein Register für psychisch kranke Gewalt­täter brauche. Das sei, aus Sicht des Poli­ti­kers, eine Konse­quenz aus dem Anschlag von Magde­burg. Laut Linne­mann würden psychisch erkrankte Gewalt­täter als Gefährder von Sicher­heits­be­hörden zu häufig über­sehen werden, bis es zu spät sei. Seine Aussage wurde sehr kritisch aufge­nommen. Die deut­sche Depres­si­ons­liga bezeichnet den Vorschlag von Linne­mann als grober Unfug“ und kriti­siert ihn scharf. Einige Betrof­fene berichten von der Angst, weiter stig­ma­ti­siert zu werden. Die Unruhen in der Commu­nity nehmen zu. 

Im Februar 2025 ergriff die CSU eine Initia­tive. Sie forderte eine Reform im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen. Auslöser war der Anschlag in Aschaf­fen­burg 2025, dort hatte ein psychisch erkrankter Afghane eine Kinder­gar­ten­gruppe ange­griffen. Die Reformen sehen unter anderem vor, dass man Menschen auch gegen ihren Willen einer Behand­lung unter­ziehen kann, auch Zufüh­rungen in eine geschlos­sene Einrich­tung sollen schneller ablaufen. Die verschärften Maßnahmen sollen auch im Umgang mit Minder­jäh­rigen mit einer psychi­schen Erkran­kung gelten. So soll laut CSU die Einwei­sung auch ohne Zustim­mung der Eltern möglich sein. Diese Forde­rungen sind sehr umstritten. Befür­worter der Reform argu­men­tierten mit einer verbes­serten Gefah­ren­ab­wehr und einem stär­keren Schutz der Öffent­lich­keit. Kritiker, wie unter anderem der Bundes­ver­band der Ange­hö­rigen psychisch erkrankter Menschen (BApK), kriti­sieren die Forde­rung der CSU scharf. Sie sehen sich in längst vergan­gene Zeiten zurück­ver­setzt.

Gesetz­ent­wurf in Hessen

Der vorläu­fige Höhe­punkt der Debatte ereignet sich im Sommer 2025 in Hessen. Am 26. Juni 2025 lud die CDU Hessen ein Video auf Insta­gram hoch, in dem ihr gesund­heits­po­li­ti­scher Spre­cher Ralf-Norbert Bartelt über den geplanten Entwurf berichtet. Das Video verbrei­tete sich rasch und löste zahl­reiche kriti­sche Reak­tionen aus. In den sozialen Medien äußerten Nutze­rinnen und Nutzer teils massive Befürch­tungen, einige zogen histo­ri­sche Vergleiche, andere äußerten Zweifel an der Inten­tion des Vorha­bens. Der gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU im hessi­schen Landtag gab im Nach­gang zu, dass der Sach­ver­halt im Video sehr verkürzt darge­stellt worden sei und er das so nicht nochmal machen würde. Im Übrigen würde es nur um Einzel­fälle gehen.

Dem Video voraus­ge­gangen war ein gemein­samer Antrag von CDU und SPD im hessi­schen Landtag. Dieser sieht unter anderem eine erwei­terte Melde­pflicht vor: 

Erfolgte die Unter­brin­gung aufgrund einer Fremd­ge­fähr­dung und besteht zum Zeit­punkt der Entlas­sung aus medi­zi­ni­scher Sicht die Sorge, dass von der unter­ge­brachten Person ohne ärzt­liche Weiter­be­hand­lung eine Fremd­ge­fähr­dung ausgehen könnte, sind zusätz­lich zur Mittei­lung nach Abs. 3 Satz 1 die für den Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Aufent­haltsort zustän­dige örtliche Ordnungs­be­hörde und Poli­zei­be­hörde von der bevor­ste­henden Entlas­sung unver­züg­lich zu unter­richten. Mit der Entlas­sungs­mel­dung sind die notwen­digen Infor­ma­tionen für eine Gefähr­dungs­ein­schät­zung zu über­mit­teln; dies gilt auch für die Entlas­sungs­mel­dung an den örtlich zustän­digen Sozi­al­psych­ia­tri­schen Dienst nach Abs. 3 Satz 1.

Der Ausschnitt bedeutet, dass wenn jemand wegen einer Gefähr­dung anderer Personen unter­ge­bracht wurde und bei der Entlas­sung weiterhin als ein Risiko gesehen wird, die Behörden infor­miert werden müssen. Neben dem Sozi­al­psych­ia­tri­schen Dienst werden auch Ordnungsamt und Polizei am Wohnort benach­rich­tigt. Dabei erhalten sie alle nötigen Infor­ma­tionen, um die mögliche Gefahr einschätzen zu können.

Der Antrag stieß bei Fach­ver­bänden auf erheb­liche Kritik. In einer Stel­lung­nahme kriti­siert die Psycho­the­ra­peu­ten­kammer des Landes Hessen die Melde­pflicht gegen­über den Sicher­heits­be­hörden. Die Kammer spricht unter anderem davon, dass eine solche Melde­pflicht bedroh­lich gegen­über den Pati­en­tinnen und Pati­enten wirken würde. Auch andere Experten melden sich zu Wort und befürchten eine Pauscha­li­sie­rung. Trotz der anhal­tenden Kritik verab­schie­dete der hessi­sche Landtag im Dezember 2025 das umstrit­tene Gesetz. AfD, FDP und Grüne lehnten das Vorhaben ab. Vertreter der Regie­rungs­frak­tionen betonten hingegen, man habe aus der öffent­li­chen Debatte gelernt.

Der Wunsch der Betrof­fenen und die weitere Debatte 

Ob und wie sich die Debatte weiter entwi­ckelt ist noch offen. Viele aus der Commu­nity und auch Experten sehen einen falschen Fokus in dieser Debatte. Laut der Bundes Psycho­the­ra­peuten Kammer wartet ein Mensch mit einer psychi­schen Erkran­kung im Schnitt 142,4 Tage auf eine Psycho­the­rapie. Das sind über 4 Monate. Viele Betrof­fene wünschen sich, dass man diese Probleme angeht und nicht mit einer Verschär­fung der Gesetze, Melde­pflichten und Register arbeitet. Viele befürchten eine weitere Stig­ma­ti­sie­rung und haben große Sorge vor der weiteren Entwick­lung. 

Der Artikel ist im Rahmen der offenen Redaktion entstanden. Bei Fragen, Anregungen, Kritik und wenn ihr selbst mitmachen mögt, schreibt uns eine Mail an redaktion@jugendpresse.de 


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