Kanz­ler­wechsel – geht das über­haupt?

Datum
13. Oktober 2026
Autor*in
Leon Ecker
Thema
#Politik
Leon Kanzlerwechsel

Foto: Leon Ecker

Schlag­zeilen wie ​„Merz unter Druck: Union tuschelt über Reser­ve­kanzler Wüst“ oder ​„Kanz­ler­tausch: Lärm um nichts oder reale Option?“ kursieren in diesem Sommer in den Medien. Doch kann ein Bundes­kanzler während einer laufenden Wahl­pe­riode über­haupt ausge­tauscht werden und wer entscheidet darüber?

Der Bundes­kanzler oder die Bundes­kanz­lerin wird nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag gewählt. Dabei schlägt der Bundes­prä­si­dent dem Bundestag einen Kandi­daten oder eine Kandi­datin vor. Die Entschei­dung unter­liegt laut Grund­ge­setz ​„als poli­ti­sche Leit­ent­schei­dung seinem pflicht­ge­mäßen Ermessen“. Damit darf der Bundes­prä­si­dent prin­zi­piell frei entscheiden, wen er für das Amt des Bundes­kanz­lers vorschlägt. Jedoch sollte er einen Kanz­ler­kan­di­daten benennen, der ​„mehr­heits­fähig“ ist, also für den eine Mehr­heit bei der Wahl im Bundestag zu erwarten ist. Im ersten Wahl­gang sind die Stimmen der Mehr­heit der Mitglieder des Bundes­tages (abso­lute Mehr­heit) erfor­der­lich.

Ist ein Kanz­ler­wechsel möglich?

Ein*e Kanzler*in ist nicht auto­ma­tisch bis zum Ende der Wahl­pe­riode im Amt. Grund­sätz­lich gibt es verschie­dene Möglich­keiten, den höchsten Regie­rungs­posten inner­halb einer laufenden Legis­la­tur­pe­riode neu zu besetzen. Ein Kanzler kann aber nicht einfach durch eine poli­ti­sche Kampagne oder schlechte Umfra­ge­werte abge­setzt werden. Auch die eigene Partei kann einen Kanzler nicht unmit­telbar ​„entlassen“. Entschei­dend ist jeweils die Mehr­heit im Bundestag. 

Option 1: Der Rück­tritt

Möchte ein Bundes­kanzler selb­ständig und aus eigenem Inter­esse sein Amt nieder­legen, so kann er seine Entlas­sung beim Bundes­prä­si­denten bean­tragen. Das Staats­ober­haupt muss der Auffor­de­rung nach­kommen und schlägt dem Bundestag einen neuen Kandi­daten oder eine neue Kandi­datin vor. Bis ein Nach­folger gewählt ist, bleibt der aktu­elle Bundes­kanzler noch geschäfts­füh­rend im Amt.

Option 2: Die Vertrau­ens­frage

Der Kanzler stellt im Plenum die Vertrau­ens­frage. Anschlie­ßend stimmen die Abge­ord­neten im Bundestag darüber ab, ob sie den Kanzler weiterhin unter­stützen. Spricht eine Mehr­heit im Parla­ment ihm das Vertrauen aus, bleibt er im Amt. Verfehlt der Kanzler die Mehr­heit, kann er dem Bundes­prä­si­denten vorschlagen, den Bundestag aufzu­lösen. Der Bundes­prä­si­dent kann diesem Vorschlag inner­halb von 21 Tagen folgen. Wählt der Bundestag vorher einen neuen Kanzler mit der Mehr­heit seiner Mitglieder, kann der Bundestag nicht aufge­löst werden.

Option 3: Das konstruk­tive Miss­trau­ens­votum

Sind Teile der Abge­ord­neten unzu­frieden mit der Arbeit oder dem Auftreten des Bundes­kanz­lers, so können sie ein konstruk­tives Miss­trau­ens­votum bean­tragen. Der Antrag kann nur von einem Viertel der Mitglieder des Bundes­tages oder von einer Frak­tion, die mindes­tens ein Viertel der Mitglieder des Bundes­tages umfasst, gestellt werden. Dabei müssen die Abge­ord­neten eine*n Nachfolger*in vorschlagen, der oder die dann auch gewählt werden muss. Das bedeutet: Der Bundestag könnte den amtie­renden Kanzler nicht einfach absetzen, sondern müsste gleich­zeitig auch eine Nach­folge wählen. Der Bundes­prä­si­dent muss dieser Wahl folge­leisten und den bishe­rigen Kanzler entlassen, sowie den neuen ernennen. Zwischen Antrag und Wahl müssen 48 Stunden Bedenk­zeit liegen.

Warum heißt es konstruk­tives Miss­trau­ens­votum?

Das Wort Miss­trau­ens­votum bedeutet, dass das Parla­ment dem Regie­rungs­chef das Vertrauen entzieht. Spricht man von einem konstruk­tiven Miss­trau­ens­votum, meint man damit, dass das Parla­ment gleich­zeitig eine neue Regie­rungs­spitze schaffen muss. Der Grund: Deutsch­land soll nicht ohne hand­lungs­fä­hige Regie­rung dastehen. Das Verfahren soll also verhin­dern, dass eine Mehr­heit zwar einen Kanzler stürzt, sich aber nicht auf ein neues Regie­rungs­ober­haupt einigen kann.

Gab es in der Bundes­re­pu­blik schon einmal einen Kanz­ler­wechsel?

Bislang gab es zwei Anträge auf ein konstruk­tives Miss­trau­ens­votum im Deut­schen Bundestag, die einen Kanz­ler­wechsel zur Folge haben sollten.

Vor dem Hintergrund der vorgezogenen Neuwahlen bestätigen die Delegierten Willy Brandt auf dem außerordentlichen Parteitag als Kanzlerkandidaten (im Hintergrund der Wahlkampfslogan "Willy Brandt muß Kanzler bleiben"). Neuwahlen sind nach der im Bundestag gescheiterten Vertrauensfrage Brandts notwendig geworden.

SPD-Delegierte bestätigen Brandt als Kanzlerkadindaten auf dem Parteitag 1972.

Quelle: Bundesarchiv Bilddatenbank

1972 war Willy Brandt (SPD) Bundes­kanzler. Er sah sich unter anderem mit der zuneh­mend knappen Mehr­heit der sozi­al­li­be­ralen Koali­tion und dem Streit über seine Ostpo­litik konfron­tiert. Die CDU, damals Oppo­si­ti­ons­partei, wollte Willy Brandt als Kanzler ersetzen und bean­tragte ein konstruk­tives Miss­trau­ens­votum. Nach­folger sollte der Oppo­si­ti­ons­führer Rainer Barzel (CDU) werden. Barzel wurde jedoch nicht zum Kanzler gewählt. Der Antrag schei­terte und Willy Brandt blieb Bundes­kanzler. Für eine erfolg­reiche Abwahl Brandts, zu der 249 Stimmen nötig waren, fehlten Barzel zwei Stimmen.

1982 war Helmut Schmidt (SPD) Bundes­kanzler, als die sozi­al­li­be­rale Koali­tion aus SPD und FDP zerbrach. Die FDP wech­selte poli­tisch zur Union. CDU/CSU und FDP bean­tragten gemeinsam das konstruk­tive Miss­trau­ens­votum. Vorge­schlagen als Kandidat für das Kanz­leramt wurde Helmut Kohl (CDU). Bei der Abstim­mung am 1. Oktober 1982 stimmten 256 Abge­ord­nete für Kohl und 235 gegen ihn. Damit erhielt Kohl die erfor­der­liche Mehr­heit und löste Helmut Schmidt ab. Helmut Kohl ist bis heute der einzige Bundes­kanzler, der durch ein erfolg­rei­ches konstruk­tives Miss­trau­ens­votum ins Amt kam.

Bundeskanzler Helmut Schmidt stellt im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage, um sich bei seinem künftigen politischen Kurs der Mehrheit des Bundestages sicher sein zu können. Alle Abgeordneten der SPD und FDP sprechen ihm daraufhin ihr Vertrauen aus. Im Bild: Blick in die Abgeordnetenreihen der CDU-Fraktion: V.l.n.r. Walter Leisler Kiep, Helmut Kohl, Philipp Jenninger, Manfred Wörner.

Helmut Kohl stellt 1982 die Vertrauensfrage im Bundestag.

Quelle: Bundesarchiv Bilddatenbank

Was bedeutet das heute?

Die Geschichte zeigt, dass ein Kanz­ler­wechsel während einer laufenden Wahl­pe­riode möglich ist. Auch das Grund­ge­setz ermög­licht einen Wechsel des Bundes­kanz­lers. Geht die Initia­tive jedoch nicht vom Kanzler selbst aus, ist es entschei­dend, ob sich im Bundestag eine Mehr­heit für ein konstruk­tives Miss­trau­ens­votum findet und sich das Parla­ment gleich­zeitig auf einen neuen Kanzler einigen kann.

Der Artikel ist im Rahmen der offenen Redaktion entstanden. Bei Fragen, Anregungen, Kritik und wenn ihr selbst mitmachen mögt, schreibt uns eine Mail an redaktion@jugendpresse.de 


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