Schlagzeilen wie „Merz unter Druck: Union tuschelt über Reservekanzler Wüst“ oder „Kanzlertausch: Lärm um nichts oder reale Option?“ kursieren in diesem Sommer in den Medien. Doch kann ein Bundeskanzler während einer laufenden Wahlperiode überhaupt ausgetauscht werden und wer entscheidet darüber?
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag gewählt. Dabei schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten oder eine Kandidatin vor. Die Entscheidung unterliegt laut Grundgesetz „als politische Leitentscheidung seinem pflichtgemäßen Ermessen“. Damit darf der Bundespräsident prinzipiell frei entscheiden, wen er für das Amt des Bundeskanzlers vorschlägt. Jedoch sollte er einen Kanzlerkandidaten benennen, der „mehrheitsfähig“ ist, also für den eine Mehrheit bei der Wahl im Bundestag zu erwarten ist. Im ersten Wahlgang sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (absolute Mehrheit) erforderlich.
Ist ein Kanzlerwechsel möglich?
Ein*e Kanzler*in ist nicht automatisch bis zum Ende der Wahlperiode im Amt. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, den höchsten Regierungsposten innerhalb einer laufenden Legislaturperiode neu zu besetzen. Ein Kanzler kann aber nicht einfach durch eine politische Kampagne oder schlechte Umfragewerte abgesetzt werden. Auch die eigene Partei kann einen Kanzler nicht unmittelbar „entlassen“. Entscheidend ist jeweils die Mehrheit im Bundestag.
Option 1: Der Rücktritt
Möchte ein Bundeskanzler selbständig und aus eigenem Interesse sein Amt niederlegen, so kann er seine Entlassung beim Bundespräsidenten beantragen. Das Staatsoberhaupt muss der Aufforderung nachkommen und schlägt dem Bundestag einen neuen Kandidaten oder eine neue Kandidatin vor. Bis ein Nachfolger gewählt ist, bleibt der aktuelle Bundeskanzler noch geschäftsführend im Amt.
Option 2: Die Vertrauensfrage
Der Kanzler stellt im Plenum die Vertrauensfrage. Anschließend stimmen die Abgeordneten im Bundestag darüber ab, ob sie den Kanzler weiterhin unterstützen. Spricht eine Mehrheit im Parlament ihm das Vertrauen aus, bleibt er im Amt. Verfehlt der Kanzler die Mehrheit, kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident kann diesem Vorschlag innerhalb von 21 Tagen folgen. Wählt der Bundestag vorher einen neuen Kanzler mit der Mehrheit seiner Mitglieder, kann der Bundestag nicht aufgelöst werden.
Option 3: Das konstruktive Misstrauensvotum
Sind Teile der Abgeordneten unzufrieden mit der Arbeit oder dem Auftreten des Bundeskanzlers, so können sie ein konstruktives Misstrauensvotum beantragen. Der Antrag kann nur von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder von einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfasst, gestellt werden. Dabei müssen die Abgeordneten eine*n Nachfolger*in vorschlagen, der oder die dann auch gewählt werden muss. Das bedeutet: Der Bundestag könnte den amtierenden Kanzler nicht einfach absetzen, sondern müsste gleichzeitig auch eine Nachfolge wählen. Der Bundespräsident muss dieser Wahl folgeleisten und den bisherigen Kanzler entlassen, sowie den neuen ernennen. Zwischen Antrag und Wahl müssen 48 Stunden Bedenkzeit liegen.
Warum heißt es konstruktives Misstrauensvotum?
Das Wort Misstrauensvotum bedeutet, dass das Parlament dem Regierungschef das Vertrauen entzieht. Spricht man von einem konstruktiven Misstrauensvotum, meint man damit, dass das Parlament gleichzeitig eine neue Regierungsspitze schaffen muss. Der Grund: Deutschland soll nicht ohne handlungsfähige Regierung dastehen. Das Verfahren soll also verhindern, dass eine Mehrheit zwar einen Kanzler stürzt, sich aber nicht auf ein neues Regierungsoberhaupt einigen kann.
Gab es in der Bundesrepublik schon einmal einen Kanzlerwechsel?
Bislang gab es zwei Anträge auf ein konstruktives Misstrauensvotum im Deutschen Bundestag, die einen Kanzlerwechsel zur Folge haben sollten.
SPD-Delegierte bestätigen Brandt als Kanzlerkadindaten auf dem Parteitag 1972.
Quelle: Bundesarchiv Bilddatenbank
1972 war Willy Brandt (SPD) Bundeskanzler. Er sah sich unter anderem mit der zunehmend knappen Mehrheit der sozialliberalen Koalition und dem Streit über seine Ostpolitik konfrontiert. Die CDU, damals Oppositionspartei, wollte Willy Brandt als Kanzler ersetzen und beantragte ein konstruktives Misstrauensvotum. Nachfolger sollte der Oppositionsführer Rainer Barzel (CDU) werden. Barzel wurde jedoch nicht zum Kanzler gewählt. Der Antrag scheiterte und Willy Brandt blieb Bundeskanzler. Für eine erfolgreiche Abwahl Brandts, zu der 249 Stimmen nötig waren, fehlten Barzel zwei Stimmen.
1982 war Helmut Schmidt (SPD) Bundeskanzler, als die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP zerbrach. Die FDP wechselte politisch zur Union. CDU/CSU und FDP beantragten gemeinsam das konstruktive Misstrauensvotum. Vorgeschlagen als Kandidat für das Kanzleramt wurde Helmut Kohl (CDU). Bei der Abstimmung am 1. Oktober 1982 stimmten 256 Abgeordnete für Kohl und 235 gegen ihn. Damit erhielt Kohl die erforderliche Mehrheit und löste Helmut Schmidt ab. Helmut Kohl ist bis heute der einzige Bundeskanzler, der durch ein erfolgreiches konstruktives Misstrauensvotum ins Amt kam.
Helmut Kohl stellt 1982 die Vertrauensfrage im Bundestag.
Quelle: Bundesarchiv Bilddatenbank
Was bedeutet das heute?
Die Geschichte zeigt, dass ein Kanzlerwechsel während einer laufenden Wahlperiode möglich ist. Auch das Grundgesetz ermöglicht einen Wechsel des Bundeskanzlers. Geht die Initiative jedoch nicht vom Kanzler selbst aus, ist es entscheidend, ob sich im Bundestag eine Mehrheit für ein konstruktives Misstrauensvotum findet und sich das Parlament gleichzeitig auf einen neuen Kanzler einigen kann.
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