Jugend­ge­rech­tere Gesetz­ge­bung durch den Jugend-Check“

Datum
14. November 2018
Autor*in
Sebastian Hennel
Thema
#Jugend-Check18
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Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks zusammen mit den Teilnehmern des jugend-audit#1 Foto: Sebastian Hennel

Der Jugend-Check“ soll ein Instru­ment für jugend­freund­li­chere Gesetz­ge­bung sein. Was genau seine Ziele sind und wer hinter dem Projekt steht, unter­sucht Sebas­tian Hennel, der bei der Über­gabe des ersten Jugend-Check-Berichts in Berlin dabei war.

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Präsentation des ersten Jugend-Check-Berichts durch das Kompetenzzentrum Jugend-Check, den Fachbeirat und zwei Teilnehmer des jugend-audit#1 (Foto: Sebastian Hennel)

Die Jugend ist die Lebens­phase, von der viele auch noch in späteren Jahren gerne schwärmen – sei es beim Gedanken an den ersten Kuss oder an den Tag, an dem man zum ersten Mal nach 21 Uhr ins Bett gehen durfte. Jugend­liche von heute werden die Gesell­schaft von morgen mitbe­stimmen und daher ist es um so wich­tiger, dass ihre Ideen schon jetzt bei der Gesetz­ge­bung berück­sich­tigt werden.

Politik ≠ Jugend

Ständig treten neue Gesetze in Kraft. Damit Poli­ti­ke­rinnen und Poli­tiker abschätzen können, welche Auswir­kungen Gesetze auf ihr Leben und die Zukunft junger Menschen haben, wurde im August 2017 das Kompe­tenz­zen­trum Jugend-Check (KomJC) in Träger­schaft des Deut­schen Forschungs­in­sti­tuts für öffent­liche Verwal­tung (FÖV) einge­richtet. Finan­ziert wird es vom Bundes­mi­nis­te­rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – zunächst bis Ende August 2019.

Aufgabe des Kompe­tenz­zen­trums ist die Weiter­ent­wick­lung und Durch­füh­rung des Jugend-Checks. Ziel ist, zu einer jugend­ge­rech­teren Gesetz­ge­bung beizu­tragen. Die Auswir­kungen von Geset­zes­vor­haben auf Jugend­liche sollen bereits während ihrer Entste­hung mitbe­dacht werden, sodass Wirkungen sowie etwaige Neben­wir­kungen im Bezug auf die Inter­essen der Jugend­li­chen im Vorfeld sichtbar werden. Eben­falls wird eine gene­relle Sensi­bi­li­sie­rung bezüg­lich einer jugend­fo­kus­sier­teren Gesetz­ge­bung ange­strebt.

Für eine jugend­ge­rechte Gesetz­ge­bung

Der Jugend-Check ist damit essen­ti­eller Bestand­teil der Jugend­stra­tegie des BMFSFJ. Nun sei es natür­lich nahe­lie­gend, dass sich das BMFSFJ mit jugend­re­le­vanten Themen ausein­an­der­setze und sich das Instru­ment daher leicht in den dortigen Arbeits­alltag einbetten ließe, sagt die Parla­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tärin, Caren Marks (SPD). Was die bishe­rige Reso­nanz jedoch gezeigt habe, ist, dass auch andere Minis­te­rien jugend­re­le­vante Themen verhan­deln, die nach den Krite­rien des Jugend-Checks bewertet werden können. Der Jugend-Check sei somit inner­halb eines Jahres zu einem seriösen Instru­ment der poli­ti­schen Land­schaft geworden. Eine perma­nente Etablie­rung im Gesetz­ge­bungs­ver­fahren sei für eine nach­hal­tige Jugend­po­litik wünschens­wert, sagt Caren Marks.

Die stan­dar­di­sierte Methodik des KomJC

Das Kompe­tenz­zen­trum Jugend-Check ist an das unab­hän­gige Institut für Geset­zes­fol­gen­ab­schät­zungen und Evalua­tion (InGFA) ange­glie­dert , so dass auf bereits vorhan­denes Fach­wissen zurück­ge­griffen werden kann. Mit der Hilfe des Insti­tuts wurde die stan­dar­di­sierte Methodik inter­dis­zi­plinär entwi­ckelt. Durch sozi­al­wis­sen­schaft­liche, volks­wirt­schaft­liche und juris­ti­sche Exper­tise kann ein Geset­zes­ent­wurf vorab geprüft und weiter im Plenum bespro­chen werden, sollte ein mögli­cher Effekt auf die junge Gene­ra­tion von Menschen zwischen 12 und 27 Jahren fest­ge­stellt werden.

Dabei diffe­ren­ziert das Kompe­tenz­zen­trum Jugend-Check zum Beispiel durch die Unter­tei­lung in urbane und länd­liche Lebens­mit­tel­punkte. So hat das Tier­wohl­kenn­zei­chen­ge­setz eine größere Bedeu­tung für junge Menschen aus länd­li­cheren Räumen. Ausführ­liche Stel­lung­nahmen werden anschlie­ßend an den Gesetz­geber geschickt, damit die Auswir­kungen berück­sich­tigt werden können. Ferner werden die Jugend-Checks auf der dafür einge­rich­teten Website veröf­fent­licht, um die gesell­schaft­liche Debatte weiter anzu­regen. Was ist nun aber genau das Beson­dere an der Veröf­fent­li­chung des ersten Jugend-Check-Berichts im November 2018? Allein die Tatsache, dass ein erster Erfah­rungs­be­richt zur prak­ti­schen Anwen­dung des Jugend-Checks vorliegt, zeigt eindrucks­voll, wie weit die Idee einer Geset­zes­fol­gen­ab­schät­zung für die Jugend voran­ge­bracht werden konnte“, sagt Caren Marks.

Trotz der Tatsache, dass der Jugend-Check kein Betei­li­gungs­in­stru­ment“ ist, setzt das Kompe­tenz­zen­trum dennoch auf die Kommu­ni­ka­tion mit Jugend­li­chen und deren Feed­back, um bereits exis­tie­rende Prüf­kri­te­rien weiter opti­mieren zu können. Im jugend-audit#1 wurden im Jahr 2017 70 Jugend­liche aus unter­schied­li­chen Bundes­län­dern und Lebens­be­rei­chen einge­laden, um in einen Diskurs über ihre Wünsche rund um das Thema Jugend­ge­rech­tig­keit zu treten. Mit zwei Teil­neh­menden haben wir gespro­chen. Weitere Veran­stal­tungen und Betei­li­gungs­for­mate sind für das Früh­jahr 2019 geplant.

Die Jugend hat Zukunft – Der Jugend-Check auch?

Nach den Aussagen von Anja Kettgen-Hahn, der Geschäfts­füh­rerin des Kompe­tenz­zen­trums Jugend-Check, stößt das Instru­ment bereits jetzt auf großes Inter­esse. Regel­mä­ßige Anfragen von Bundes­län­dern und Kommunen bestä­tigen die Rele­vanz einer jugend­ori­en­tierten Politik. Der Jugend-Check fände bereits jetzt Berück­sich­ti­gung bei den Gesetz­ge­bern und würde sogar zitiert, was ein heraus­ra­gender Erfolg sei, da erst seit sechs Monaten Jugend-Checks veröf­fent­licht werden (Stand: November 2018). Zurück­zu­führen sei dies beson­ders auf die neutrale Heran­ge­hens­weise des Kompe­tenz­zen­trums, so Kettgen-Hahn. Um weiterhin ziel­ori­en­tiert arbeiten zu können, sei es wichtig, dass Refe­ren­ten­ent­würfe in Zukunft früher eingehen. Durch kurze Bear­bei­tungs­fristen sei es nicht immer möglich, dass zu jedem Geset­zes­ent­wurf ein ausführ­li­cher Jugend-Check veröf­fent­licht werden kann, sagt die Geschäfts­füh­rerin.

Der erste Meilen­stein auf dem Weg zu mehr Jugend­ge­rech­tig­keit scheint mit der Über­gabe des Jugend-Check-Berichts erreicht. Durch wissen­schaft­lich unab­hän­gige Zusam­men­ar­beit konnte ein trans­pa­rentes Instru­ment entstehen, das die Auswir­kungen von Gesetzen iden­ti­fi­ziert, um den Blick der Politik zu schärfen. Zudem gibt der Jugend-Check wich­tige Infor­ma­tionen über die verschie­denen Lebens­be­reiche der kommenden Gene­ra­tion, die für Verwal­tung, Politik und Zivil­ge­sell­schaft essen­tiell sind. Es bleibt also abzu­warten, ob sich der Jugend-Check weiterhin in das poli­ti­sche Geschehen einmi­schen kann und ob die Förde­rung, die bis 2019 zuge­sagt wurde, verlän­gert wird.


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