Inklu­sives Wahl­recht – Endlich Wählen für alle?

Datum
28. September 2021
Autor*in
Lotte Ziegler
Themen
#BTW21 #Leben
Ein Laptopbildschirm auf welchem die Seite des Bundeswahlleiters zu sehen ist. Der Mauszeiger liegt auf den Links zu Barrierfreier Bedienung.

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Jugendpresse Deutschland e. V./Christopher Folz

Über 80.000 Menschen mit Behin­de­rung durften Sonntag zum ersten Mal wählen. Aber damit die Wahl wirk­lich inklusiv wird, braucht es mehr als das bloße Wahl­recht, hat Lotte Ziegler heraus­ge­funden. 

Wahlzettel und Schablonen für Sehbehinderte Menschen.

Blinde und sehbehinderte Wähler*innen können zum selbstständigen Ausfüllen der Stimmzettel eine Wahlschablone nutzen. Foto: Paloma Rändel, Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein

Wer über 18 Jahre alt ist, darf für den Bundestag seine Stimme abgeben – für viele ist das selbst­ver­ständ­lich. Doch Menschen mit Behin­de­rung waren bis vor zwei Jahren vom Wahl­recht ausge­schlossen, wenn sie in einer dauer­haften Voll­be­treuung” lebten, also in all ihren Anliegen von einer Betreu­ungs­person unter­stützt wurden. Dieser Teil des Wahl­ge­setzes wurde erst im April 2019 als verfas­sungs­widrig einge­stuft, in der Folge durften rund 80.000 Menschen bei der Bundes­tags­wahl 2021 erst­malig wählen. Ein Durch­bruch”, feierte der Selbst­hil­fe­ver­band Lebens­hilfe Deutsch­land, der zusammen mit anderen Verbänden jahre­lang für die Wahl für Alle” gekämpft hatte.

Inklu­sives Wahl­recht – Ein demo­kra­ti­scher Meilen­stein? 

Hört man sich in Berliner Wohn­ein­rich­tungen für Menschen mit Behin­de­rung um, scheint die Euphorie des Bundes­ver­bands nicht recht ange­kommen zu sein. Einige Betreu­ende wissen gar nicht, ob ihre Bewohner*innen über­haupt zur Wahl gehen. Anderswo ist man verblüfft über die inklu­sive Wahl als neue gesetz­liche Errun­gen­schaft: Die Bewohner*innen konnten hier doch schon immer wählen.

Behörd­li­cher Fehler: Wahl­scheine trotz Voll­be­treuung?

Der Grund dafür scheint in der Verwal­tung zu liegen. Bei der Über­mitt­lung des Melde­re­gis­ters vom Bezirksamt an die Wahl­be­hörde sind in der Vergan­gen­heit offenbar einige Infor­ma­tionen nicht weiter­ge­leitet worden. So wurde teil­weise der Status über Voll­be­treuung – der bis vor zwei Jahren einen Wahl­aus­schluss bedeu­tete – nicht ins Wähler­ver­zeichnis über­tragen, mit dem die Wahl­be­hörden grund­sätz­lich fest­legen, wer eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhält und wer nicht. Einige Bewohner*innen von Berliner Einrich­tungen konnten daher schon vor der Geset­zes­än­de­rung 2019 wählen, wie ein Träger­verein berichtet. Die zustän­dige Wahl­be­hörde gibt auf Nach­frage an, dass ein Grund dafür der Infor­ma­ti­ons­kanal sein könnte, der mögli­cher­weise nicht immer fehler­frei funk­tio­niere.

Es handelt sich bei den unrecht­mäßig zuge­sandten Wahl­be­nach­rich­ti­gungen aller­dings nicht um einen Berliner Einzel­fall. Auch eine Frau mit mehr­fach schwerer Behin­de­rung aus München erhält seit Jahren Wahl­be­rech­ti­gungen und darf wählen – obwohl sie in ihrer Wohn­ein­rich­tung rund um die Uhr betreut wird. Sie kann nur einge­schränkt kommu­ni­zieren, etwa über einen Sprach­com­puter, mit dem sie einige Worte mit ihrer Mutter austauscht. Diese hat vom neuen inklu­siven Wahl­recht scheinbar noch nichts gehört – es hat sich für sie ja auch nichts verän­dert. 

Wählen für die, die keine Wahl haben

Über Selbst­hil­fe­gruppen ist sie mit anderen Eltern von Kindern mit Behin­de­rung vernetzt. Auch sie wurden schon vor 2019 zu Wahlen zuge­lassen. Dabei stehen sie jedes Mal vor der Frage: Wie gehen wir mit der Stimme unserer Kinder um? Durch­ge­setzt hat sich eine prag­ma­ti­sche Sicht. Für die Mitglieder dieser Gruppe liegt auf der Hand, dass die von ihnen betreuten Menschen ihre Wahl­ab­sicht nicht eindeutig kommu­ni­zieren können. Statt­dessen wählen sie selbst dann eben zweimal, einmal für sich selbst und einmal für die Person in Voll­be­treuung. Sie werden dabei nie absolut sicher sein, die Wünsche der betreuten Person zu erfüllen, wie es das Wahl­ge­setz vorsieht. Aber sie versetzen sich in die Lage ihrer Kinder, durch­su­chen Wahl­pro­gramme nach deren Enga­ge­ment für mehr Inklu­sion und Rechte von Menschen mit Behin­de­rung und versu­chen damit die Wahl­ent­schei­dung zu treffen, die am meisten im Inter­essen ihrer betreuten Personen liegt.

Auf diese Weise eine passende Partei zu finden, ist gar nicht so einfach. In einem Vergleich der Wahl­pro­gramme zum Thema Inklu­sion für die Aktion Mensch zieht die Jour­na­listin Karina Sturm eine nüch­ternde Bilanz: Keine Partei hat einen ausführ­li­chen Plan für Menschen mit Behin­de­rungen.” Behin­de­rung würde zwar in jedem Wahl­pro­gramm der großen Parteien zumin­dest erwähnt werden, und alle demo­kra­ti­schen Parteien wollten Barrieren im öffent­li­chen Raum, in Verkehrs­mit­teln und Wohnungen abbauen. Doch kaum ein Programm würde dabei konkreter darauf eingehen, wie mehr Selbst­be­stim­mung und Barrie­re­frei­heit erreicht werden soll.

Das Gesetz nicht die einzige Barriere 

Auch Menschen mit Behin­de­rung, die ihre Stimme qua Gesetz schon seit Jahren selbst abgeben dürfen, stehen teil­weise noch vor großen Hürden. Das können etwa Stufen vor dem Wahl­lokal sein: In Berlin sind von gut 2.000 Wahl­lo­kalen immerhin 400 nicht barrie­re­frei, wie die Innen­ver­wal­tung auf Anfrage eines SPD-Abge­ord­neten mitteilt. Aber selbst wenn die Urne für Rollstuhlfahrer*innen problemlos zugäng­lich ist, bedeutet das noch lange keine Barrie­re­frei­heit für alle. 

Viele blinde oder sehbe­hin­derte Menschen müssen zum Beispiel die Brief­wahl bean­tragen und zusätz­lich Hilfs­mittel für die Wahl besorgen: Sonst müsste ich eine Person in die Wahl­ka­bine mitnehmen, die für mich ankreuzt”, erzählt eine junge Frau aus dem Saar­land, der nur 5% Sehver­mögen verbleiben. Die 20-jährige hätte auch mit einer Assis­tenz zur Wahl gehen können, wollte aber geheim und selbst­ständig wählen. Ihren Wahl­zettel hat sie deshalb zuhause mit einer Scha­blone ausge­füllt, in der die Kreuz­felder rund ausge­stanzt sind. Falls du dich schon mal gefragt hast, warum oben am Wahl­zettel eine Ecke abge­knipst ist – das ist für Blinde zur Orien­tie­rung, wie sie ihren Stimm­zettel in die Wahl­scha­blone einlegen können”, erklärt sie. Mit Hilfe einer Begleit-CD tastet sie so die unter­schied­li­chen Parteien ab und setzt ihr Kreuz.

Nicht allen der rund 13 Millionen Menschen mit Behin­de­rung reichen eben­erdiger Zugang, Scha­blone und CD, um barrie­re­frei zu wählen. Die Spann­weite der Einschrän­kungen und Bedürf­nisse ist schließ­lich riesig, von Gehbe­hin­de­rungen über psychi­sche Erkran­kungen bis hin zu Lern­schwä­chen. Die Hürden beginnen teil­weise schon lange vor dem Ankreuzen des Wahl­zet­tels: Viele Personen könnten sich gar nicht adäquat über die Wahl infor­mieren, mahnte jüngst der Behin­der­ten­be­auf­trage der Bundes­re­gie­rung, Jürgen Dusel: Infor­ma­tionen über unsere poli­ti­schen Struk­turen und zur Bundes­tags­wahl sollten so aufbe­reitet werden, dass sie jeder lesen und verstehen kann: Also zum Beispiel in Gebär­den­sprache, Braille­schrift oder leichter Sprache“, sagte Dusel dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land (RND). 

Die Barrie­re­frei­heit sei im Wahl­kampf einfach noch nicht zu Ende gedacht, kommen­tiert der Jour­na­list Jonas Karpa für Aktion Mensch. Entspre­chend lang ist auch seine Aufzäh­lung an Hürden, die Menschen mit Behin­de­rung vor der Bundes­tags­wahl begegnet sind: Fehler­hafte Unter­titel, zu kleine Einblen­dungen der Gebärdensprachendolmetscher*innen, schlechte Lesbar­keit der Partei-Webseiten – es gebe noch viel zu tun. Die Parteien müssen endlich verstehen, dass das bloße Aufheben von Wahl­rechts­aus­schlüssen nicht alles gewesen sein kann.”


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